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Autor Firli
 - 19. März 2014, 16:19:20
Nur wenn Sie Lücken erklären müssten in denen Sie weder beschäftigt noch arbeitslos gemeldet waren und sonst keinen Nachweis haben was Sie in dieser Zeit gemacht haben.
Autor Dsk14
 - 19. März 2014, 15:48:46
Ja ich hol halt meinen Lehrvertrag mit, lief von 01.08.2010 - 31.01.14... danach hab ich 2 Monate gearbeitet also, kann eine Abrechnung mit nehmen, die vom März kommt erst im April. Und jupp, 01.04.14 fang ich an ;)
Also reicht das brauche ich keinen text zu verfassen?
Autor Firli
 - 19. März 2014, 15:13:31
Naja rein theoretisch reicht für den Lückenlosen Lebenslauf ein Arbeitsvertrag,Lohnabrechnungen etc.

Man will halt wissen was Sie 2013 und 2014 gemacht haben. Von wann bis wann arbeitslos gemeldet,wann und wo beschäftigt. Und das halt vom 1.1.2013 bis zum 1.4.2014 (ist doch Ihr Einstellungsdatum oder?)

Autor Dsk14
 - 19. März 2014, 15:08:00
Da frage ich mich, wie das aussehen soll? Ein einfacher Text, vom 01.01.13-31.01.14 das und das... und vom 01.02.14-31.03.14 das und das?
Autor LM
 - 19. März 2014, 14:47:55
Wenn es aber 2013/14 heißt benötigt man ja keinen gesamten Lebenslauf. Sondern nur die Daten aus 2013 und 2014..
Autor Dsk14
 - 19. März 2014, 14:41:01
Naja ist ja schnell gemacht in 5 min is das ding fertig. Firli da du ja an den gleichen Stationen bist, brauch ich sonst noch was?
Autor Firli
 - 19. März 2014, 14:37:24
Weil ISSO. Wir mussten in der GA einen handschriftlichen Lebenslauf in Aufsatzform schreiben. Doppelte Ausführung. Sinn davon hat keiner verstanden.
Autor Dsk14
 - 19. März 2014, 14:25:27
Wozu muss man den abgeben ? Mussste doch schon bei der Bewerbung alles abgeben, und extra im KC noch mal einen Lebenslauf, da hat sich nichts dran geändert :p
Autor Rabbit
 - 19. März 2014, 13:43:15
ja^^ halt Lückenlos  ;D
Autor Dsk14
 - 19. März 2014, 13:10:18
Also ein ganz normaler Lebenlauf mit allen Daten der Eintritte von Schulbildung, Ausbildung, neue Firma?
Autor greeN2010
 - 18. März 2014, 18:44:47
damit ist ein Lebenslauf gemeint, mit Datum Tag/Monat/Jahr
Autor Dsk14
 - 18. März 2014, 11:52:13
Habe soeben mein Kompanieschreiben erhalten und die gegebene Checkliste durchgegangen. Darin steht einen Lückenlosen Tätigkeitsnachweis für das Jahr 2013/14, reichen da Lohnabrechnungen?

Ps für die Leute die auch dort hin kommen, ist von der 6./ 263 ;) Eure werden also wohl auch bald kommen in den nächsten Tagen :)