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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Schamane am 23. März 2014, 17:23:45Lassen wir mal die Diskussion über das Narkotika und ...
Zitat
Diese hindert und beeinschränkt mich seit Beginn meiner Dienstzeit massiv bei der Ausführung meiner (vorallem) sportlichen Aufgaben.ZitatDurch meine großen Brüste kann ich beim Laufen sehr schlecht Atmen und ich habe auch schon große Probleme mit meiner Schulter-, Rücken- und Nackenmuskulatur. Vorallem die Schmerzen in diesem Bereich werden immer größer.
Hier kann man einen Einstellungsbetrug verorten, wenn das Problem schon vor der Einstellung bekannt war. Dieses ist aber nicht der Fall, wenn diese Problematik erst im Rahmen der allgemeinen Dienstverrichtung nach der Einstellung auftrat. Also in soweit es der Fragestellerin nicht zugerechnet werden kann das sie vor ihrer Einstellung schon wußte, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Probleme wegen ihrer Brustgröße haben wird von keinem Einstellungsbetrug auszugehen. Die Fragestellerin schreibt jetzt nur, dass die Probleme mit Beginn ihrer Bundeswehrzeit auftraten und nicht das ihr dies vorher schon bewußt war und sie dieses verschwiegen hat.Zitat
An dieser Stelle beschreibt die Fragestellerin, dass ihre Einschränkungen sich in der unmittelbaren Vergangenheit verstärkt haben und somit eine akute Verschlechterung mit einem Interventionsgrund sich ergeben hat. In diesem Zusammenhang ist die truppenärztliche Konsultation als erstes geboten und gegebenenfalls ein fachärztliches Gutachten zu der Fragestellung.ZitatMeine Frage lautet daher: Gibt es Möglichkeiten seitens der Bundeswehr mich bei solch einem Eingriff zu unterstützen (medizinisch/ finanziell)? Wenn ja wie gehe ich da Schritt für Schritt an die Sache heran?Zitat
Ja eine Brustverkleinerung kann im Einzelfall vollumfänglich zu lasten der Bundeswehr gehen, wenn eine medizinische Indikation besteht diese durchzuführen. Diese medizinische Indikation kann sowohl aus dem orthopädischen als auch dem psychiatrischen Bereich gestellt werden und führt in der Regel nicht zur Entlassung aus dem aktiven Dienstverhältnis.ZitatUnd: Kann das ein Entlassungsgrund sein?
Wie durch Ulli76 beschrieben kann es zur Einleitung eines Entlassungsverfahrens kommen.
Zitat von: ulli76 am 23. März 2014, 13:31:39
Hm- ich glaube, ich sollte man eine entsprechende Studie konzipieren. Ob das wohl für eine Promotion reicht?
Zitat von: wolverine am 22. März 2014, 20:59:44Ich kenne nur Brustvergrößerung durch Handauflegen; ...
Zitat von: wolverine am 22. März 2014, 20:59:44
Ich kenne nur Brustvergrößerung durch Handauflegen; ob das auch beim Verkleinern hilft?
Zitat von: wolverine am 22. März 2014, 20:59:44
Ich kenne nur Brustvergrößerung durch Handauflegen; ob das auch beim Verkleinern hilft?
Zitat von: schlammtreiber am 22. März 2014, 14:18:47Zitat von: Ralf am 21. März 2014, 17:33:23
Und das hat nun was mit dem Topic zu tun?
Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob ich mir eine Brustverkleinerung vom Rettungssanitäter machen lassen würde...
Zitat von: schlammtreiber am 22. März 2014, 14:18:47Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob ich mir eine Brustverkleinerung vom Rettungssanitäter machen lassen würde...