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Autor ulli76
 - 22. März 2014, 10:40:40
Ok, genauer ausgedrückt: Wenn die Einheit ein Fahrzeug für die Strecke vom Flughafen dahin wohin der Soldat soll (nach Hause oder Einheit) stellt, gibt es keine Fahrtkostenerstattung.
Autor Tommie
 - 22. März 2014, 10:19:10
OK, meinen Informationen nach kommt das auch ein wenig darauf an, wie die Einheit bzw. der Dienstort und der Wohnort zueinander liegen!

Beispiel: Der Kamerad kommt aus dem Einsatz zurück und landet in Köln. Er wohnt in Hamburg, seine Einheit ist aber in München! Die Einheit holt mehrere Kameraden dort ab und empfängt alle Rückkherer mit einem kleinen Imbiss. Danach fährt der Kamerad heim Nach HH. Diese Reisekosten werden mit Sicherheit bezahlt!

Sollte der Kamerad allerdings in Würzburg wohnen, wo seine Einheit auf der Rückreise dran vorbei fährt, hat er wohl gelitten ;) !
Autor ulli76
 - 22. März 2014, 08:59:03
Wenn deine Einheit dich hätte fahren können, bekommst du nichts.
Autor Bryan82
 - 22. März 2014, 07:50:47
Hallo,

Folgende Sachlage. Ich bin nach dem Flug aus Usbekistan in Köln gelandet. Dort wurde ich von meiner TE begrüsst und bin dann 10 min später Privat nach Hause gefahren. Nun will man die von mir gestellte Reisekosten Abrechnung vom Flughafen Köln nach Hause nicht bezahlen, bzw will die Sachlage prüfen. Hat jemand von euch schon mal so einen Fall gehabt? Wichtig wäre wen es dazu eine Rechtsgrundlage geben tut, oder es in irgend einer Vorschrift steht.

Danke um passende Antworten.

Mit kameradschaftlichen Gruß