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Zitat von: F_K am 26. März 2014, 09:32:27
@ Chris H.
Da Du ja der Oberjurist zu sein scheinst:ZitatDen Rechtsberater in allen Ehren, aber der ist nicht unabhängig. Aber kostenlos. Wenn das Geld knapp ist, gehst du halt zu dem.
Wo bitte ist niedergelegt, dass der Rechtsberater für die juristische Beratung von (einfachen) Soldaten zuständig ist?
(.. meines Wissens nach ist die Aufgabe des Rechtsberaters die Beratung von Kdr / KdoBehörden bzw. er ist der WDA).
Zitat von: F_K am 26. März 2014, 09:10:13Weil dann die Ratschläge wirklich teilweise nicht zielführend wären. Wenn er das Auto noch auf X Jahre abzahlt, bringt ihm der angeratene Verkauf nicht wirklich Entlastung oder ist vielleicht sogar gar nicht möglich (weil das Auto Eigentum der Bank ist!). Die wird ihn nur mit großen Verlusten aus dem Vertrag entlassen und das hilft ihm finanziell nicht unbedingt weiter.
@ wolverine:
Warum "ketzerisch"?
ZitatDen Rechtsberater in allen Ehren, aber der ist nicht unabhängig. Aber kostenlos. Wenn das Geld knapp ist, gehst du halt zu dem.
Zitat von: Andi am 25. März 2014, 18:28:01
Sachlich betrachtet ist der Vollzug durch die Bundeswehr immer dem Vollzug durch Strafvollzugsbehörden der Länder vorzuziehen.
Zitat
(1) u. (2) ...
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
(4) - (11)...
Zitat
(1) - (4) ...
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Zitat von: SpitFire am 25. März 2014, 20:08:34Zitat von: InstUffzSEAKlima am 25. März 2014, 19:48:55
Dass auf der rechten Spur nicht mit 180 km/h gefahren wird, sondern meist "deutlich" weniger, sollte dir bekannt sein. Dass jemand nicht sofort in "Nullkommanichts" von 100 auf 200 beim Spurwechsel beschleunigen kann, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches. Du kannst nicht erwarten oder verlangen, dass alle die linke Spur für dich freihalten und mit 85 auf der rechten Sput hinter/zwischen den Lastzügen fahren, selbst wenn formell auf diesem Streckenabschnitt keine Beschränkung vorhanden ist.
Naja... Ich kann zumindest erwarten, dass jemand, der nach links rauszieht, vorher den rückwärtigen Verkehr prüft und abwägt, ob er den nächsten vielleicht noch vorbeilässt. Ein Fehlverhalten ist da schon auf beiden Seiten möglich.
Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Das ist keine "Wahl", weder für einen Soldaten noch für einen Zivilisten. Wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird, dann wird zuerst die Zwangsvollstreckung betrieben, also z.B. eine Gehaltspfändung etc. Erst wenn das alles nicht klappt und die Geldstrafe nicht einzutreiben ist, wird die Ersatzfreiheitsstrafe verfügt, (vergl. § 43 StGB bzw. die entsprechenden Kommentierungen).
Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Die Berücksichtigung des sog. Nachtatverhaltens ist keine sachfremde Erwägung, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Nö, das obliegt der Entlassungsdienststelle (meistens Divisionskommandeur)
Zitat von: justice005 am 25. März 2014, 20:02:34
Das Strafvollzugsgesetz des Bundes (!!) hat keine entsprechende Regelung, weil es eine Bundesnorm gibt ?? Ja ne, is klar..
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 25. März 2014, 19:48:55
Dass auf der rechten Spur nicht mit 180 km/h gefahren wird, sondern meist "deutlich" weniger, sollte dir bekannt sein. Dass jemand nicht sofort in "Nullkommanichts" von 100 auf 200 beim Spurwechsel beschleunigen kann, ist ebenfalls nichts Ungewöhnliches. Du kannst nicht erwarten oder verlangen, dass alle die linke Spur für dich freihalten und mit 85 auf der rechten Sput hinter/zwischen den Lastzügen fahren, selbst wenn formell auf diesem Streckenabschnitt keine Beschränkung vorhanden ist.
ZitatDas Urteil ändert sich dadurch nicht und die Wahl zwischen Freiheits- oder Geldstrafe steht auch einem Soldaten zu.
ZitatWelche sachfremde Erwägung bringt dich denn auf diese Idee?
Zitat- das obliegt dann doch bitte den Disziplinarvorgesetzten bzw. hat seinen gewohnten Gang zu gehen -
ZitatUnd der Erziehungseffekt ist bei einem internen Bundeswehrvollzug in jedem Fall größer als jeder in einer Justizvollzugsanstalt und bringt deswegen auch eine bessere Generalprävention mit sich.
ZitatDas wirst du weder in einem Landesgesetz noch im Strafvollzugsgesetz des Bundes finden, da es je eine spezifischere Bundesnorm gibt.
Zitat von: Cally am 25. März 2014, 14:12:44
Ich hasse es wenn ich Tempo 200 km/h fahren und jemand einfach ohne zu gucken mit 100 links raus zieht weil er sich denkt, ach der bremst schon.