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ZitatEin zusätzlicher, klärender Passus wäre aber - im Hinblick auf die gelebte Praxis - wünschenswert.
Zitat1. Diese Dienstvorschrift bestimmt die Uniform der Soldaten, legt die Anzugarten
und Kennzeichnungen fest und regelt deren Trageweise.
Sie bestimmt die Trageweise von Orden und Ehrenzeichen an der Uniform sowie
die Ausführung und Trageweise von Abzeichen.
ZitatDen jeweiligen Anzug befiehlt der Disziplinarvorgesetzte oder der Vorgesetzte, der
den Dienst anordnet.
Zitat111. Kennzeichnungen (Kapitel 4), Abzeichen (Kapitel 5) sowie Orden und
Ehrenzeichen (Kapitel 5 Abschnitt XIV), die nicht in dieser Dienstvorschrift
aufgeführt sind oder für die keine Tragegenehmigung durch BMVg - Protokoll erteilt
wurde, dürfen an der Uniform nicht getragen werden (Anlage 1).
ZitatUngehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist
ZitatAuf die Beschwerdebescheide wäre ich gespannt ...
Zitat von: dunstig am 26. März 2014, 12:56:01
Um diodons Einwurf mit den Rekruten mal ein wenig entgegenzutreten, beziehe ich die Fragestellung mal auf die Situation hier an der Universität:
Hier wird jedes Jahr zur Leutnantsbeförderung den 3000 antretenden Soldaten befohlen, jegliche Orden- und Ehrenzeichen abzulegen. Ich schätze, dass ca. die Hälfte der Soldaten bereits Selbsteinkleider (da bereits Leutnant) sind. Demnach wären auch vernähte Versionen gemäß Vorschrift möglich. Mein Wehrrechtsunterricht liegt nun leider einige Jahre zurück, deswegen frage ich sicherheitshalber mal nach. Dass der Befehl rechtswidrig ist, haben wir bereits geklärt. Wie schaut es mit der Verbindlichkeit aus? Da der Befehl ja entsprechenden Bestimmungen widerspricht, müsste er zwecks Unverbindlichkeit nicht befolgt werden. Sehe ich das richtig?