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Autor schlammtreiber
 - 08. April 2014, 13:10:39
Zitat von: weißauchnicht am 08. April 2014, 12:36:32
Sorry wenn die Frage ein bisschen blöd war aber ich war mir da nicht sicher ich kenn halt nur die ganz normalen Ausbildungs - bzw Arbeitsverträge.

Nein, die Frage ist durchaus ok, man hat ja für gewöhnlich zum ersten Mal mit diesem recht speziellen Bundeswehr-Deutsch zu tun  ;)
Autor weißauchnicht
 - 08. April 2014, 12:36:32
Haha ja Klaus ich hätte bzw hab das auch getan nur leider geht der gute Mann nicht ans Telefon, da mal jemanden zu erreichen ist ja fast wie ein 6er im Lotto :D
Aber danke für eure Antworten. Dann kann ich mich ja jetzt beruhigt auf Oktober freuen. Sorry wenn die Frage ein bisschen blöd war aber ich war mir da nicht sicher ich kenn halt nur die ganz normalen Ausbildungs - bzw Arbeitsverträge.

Schönen Tag noch, danke.

Autor KlausP
 - 08. April 2014, 12:32:10
Also ich hätte ja das gute alte Telefon genommen und denjenigen angebimmelt, der mir die Papiere geschickt hat. 


Wie geschrieben: ich hätte das getan ...
Autor Tommie
 - 08. April 2014, 12:30:31
Zu einem "Arbeitsvertrag" gehören immer zwei Parteien, eine die anbietet, eine die annimmt! Die Bundeswehr hat Ihnen angeboten, den Dienst zum 01.10.2014 aufzunehmen! Oder haben Sie irgendeinen Teil von "Aufforderung zum Dienstantritt" nicht verstanden ;) ?

Wenn Sie also zum 01.10.2014 am gewünschten Dienstort erscheinen, der in diesem Schreiben wohl auch drin steht, dann erst komt der "Vertrag" mit der Bundeswehr zustande. Erscheinen Sie nicht, hat sich alles erledigt!

So und jetzt machen Sie einfach was da draus ;) ! ich kann  mich nicht um alles kümmern ;D !
Autor Lidius
 - 08. April 2014, 12:29:59
Einen Arbeitsvertrag o.ä. gibt es auch nicht. Du hast deine Bereitschaft ja schon mit Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung erklärt.

Die Aufforderung zum Dienstantritt ist die Einstellungszusage. Glückwunsch :)
Autor BulleMölders
 - 08. April 2014, 12:29:25
Zitat von: weißauchnicht am 08. April 2014, 12:24:05
"Betreff: Aufforderung zum Dienstantritt am 01.10.14 "
Eigentlich ist das doch unmissverständlich, Sie werden ausgefordert ihren Dienst am 01.1.2014 anzutreten.

Zitat von: weißauchnicht am 08. April 2014, 12:24:05
Es liegen einige Zettel in 4facher Ausfertigung zum Unterschreiben bei, einen Arbeitsvertrag o.ä habe ich allerdings nicht gesichtet.
Einen Arbeitsvertrag werden Sie auch nicht bekommen, denn schließlich werden Sie Soldat und nicht Arbeiter bei der Bundeswehr.
Und die Zettel die Sie unterschreiben sollen, sind ja wohl irgendwie Überschreiben, da sagt dann meistens schon mal aus worum es sich da handelt.
Autor weißauchnicht
 - 08. April 2014, 12:24:05
Moin Moin,
ich hab das Auswahlverfahren durchlaufen und meine Wunschstelle angeboten bekommen. Ich hab natürlich direkt angenommen. Auf den Zetteln die ich aus dem Karrierecenter mitbrachte stand drauf "...dies ist keine Einstellungszusage, sondern eine Planung. Sollte diese Planung umsetzbar sein bekommen Sie die weiteren Unterlagen von Ihrem Karrierecenter per Post. Sollte eine Planung nicht möglich sein wird Ihnen das in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt." Oder so ähnlich.
Jetzt habe ich tatsächlich Post bekommen und zwar einen Umschlag mit einigen Informationen zu meiner angenommenen Stelle "Betreff: Aufforderung zum Dienstantritt am 01.10.14 " . Es liegen einige Zettel in 4facher Ausfertigung zum Unterschreiben bei, einen Arbeitsvertrag o.ä habe ich allerdings nicht gesichtet. Ist das jetzt für mich das Zeichen dass das definitiv klar geht mit der Bundeswehr ? Oder ist das ganze immer noch nicht sicher ? Es gibt für mich persönliche Dinge die ich möglichst frühzeitig noch abklären muss aber um das abzuklären muss ich 100% sicher sein das ich die Zusage von der Bundeswehr habe.
Oder kann jetzt noch etwas dazwischen kommen ?

Gruß und danke schonmal