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Zitat von: Andi am 09. April 2014, 21:32:53Ich dachte, das hätte sich durch die Reform geändert - oder gilt das (BFD Anspruch bleibt bestehen wie bei voll abgeleisteter Dienstzeit) nicht für alle Verkürzungen?
Dein Risiko ist halt, dass du bereits bei einem einzigen Tag Dienstzeitverkürzung die BFD-Ansprüche eines SaZ 8 verlierst.
ZitatWo gibts denn heute noch einfachen Dienst? Ich dachte die Laufbahn wäre quasi ausgestorb
Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Sie wollen jetzt erst mal nur wissen ab wann ich frühstens Dienstzeitende habe.
Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Einen Antrag zu stellen ohne die Gewissheit zu haben wie es ausgeht ist nicht so toll.
Zitat von: frankthetank am 09. April 2014, 21:28:12
Erstens dauert es sehr lange bis ich denen eine Antwort geben kann (nämlich dann wenn irgendwann mal der Antrag beantwortet ist), zweitens, wenn es dann nicht klappt, was mache ich dann mit der beantragten Dienstzeitverkürzung?