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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 10. April 2014, 17:15:48
Beim Kreuzbandschaden kommt es darauf an, ob sonst noch was kaputt gegangen ist. Guggst du in der ZDv 46/1 Nummer 59 in der Anlage 3.2
An sich ist es ganz einfach- du meldest die Änderung deines Gesundheitszustandes an den ärztlichen Dienst im AC und die entscheiden, wie es weiter geht.
Autor Pericranium
 - 10. April 2014, 12:26:05
Zitat von: Ralf am 10. April 2014, 11:45:42

Aber gibts da nicht noch eine Einstellung zum 01.01.? Wegen Winter/Sommersemester?

Ja, die gibt es.
Und in der Zeit bis zum Studienbeginn werden dann Krankenpflegepraktikum, Offz-Lehrgang o.ä. abgeleistet.
Autor Ralf
 - 10. April 2014, 11:45:42
Lw stellt Sanis nicht zum 01.10. ein.
Aber gibts da nicht noch eine Einstellung zum 01.01.? Wegen Winter/Sommersemester?
Autor BulleMölders
 - 10. April 2014, 11:30:07
Wie kann man jemanden vor einer Einstellung entlassen?

Da es sich in solchen Fällen immer um Einzelfallentscheidungen handelt, wird man da keine belastbare Aussage zu treffen könne.

Da man aber in ähnlichen Fällen hier im Forum lesen kann, dass es zu einem "vorübergehend nicht Wehrdienstfähig (T4)" gekommen ist, ist eine Einstellung zum 01.07.2014 höchst unwahrscheinlich.
Da nur die Luftwaffe zu anderen Terminen als dem 01.07. OA's einstellt wird es höchst wahrscheinlich auf eine Einstellung zum 01.07.2015 hinaus laufen. Sofern zu diesem Zeitpunkt die Wehrdienstfähigkeit wieder gegeben ist.
Autor Halöchen
 - 10. April 2014, 10:26:13
Hallo zusammen,

ich habe letztens eine Sofortzusage für einen Sanoa Platz, Start zum 01.07 erhalten.
Leider habe ich mir letztens das Kreuzband gerissen. Wenn ich das jetzt das der Bundeswehr melde, was passiert dann, habe von verschiedenen Kollegen und Kameraden folgende Antworten erhalten: Welche von diesen tritt eher ein?

P.S. Das Kreuzband ist operiert und der Arzt meint das ich keine bleibenden Schäden davontrage und ich nach 6 Monaten mein Knie wieder voll belasten kann.

1) Ich werde vor Einstellung entlassen

2) Ich darf später starten (1.12 o. 1.07.2015)

3) Ich darf zum 1.10 Anfangen zu studieren und hole die Grundausbildung nach (Nach dem Studium oder in den Semesterferien)

4) Ich fange die Grundausbildung Planmäßig zum 1.7 an und lasse die sportlichen Teile aus und lege hole dies nach bzw. lege das Sportabzeichen später ab



Vielen Dank schonmal für eure Antworten, ihr helft mir mit diesen bestimmt sehr!!!!!!!!!!!!