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Zusammenfassung

Autor Rollo83
 - 17. April 2014, 12:04:17
Wenn der Dienstherr was dienstlich geliefertes zum abdecken meiner Tattoos haben möchte dann soll er mir dies halt einfach zur Verfügung stellen. Ich bin da für alles offen und sicherlich absolut kompromissbereit.
Was für mich aber zu 100% aus fällt ist das ich mir jeden Monat von meinem eigenen Geld teure Schminke kaufe und jeden morgen meinen kompletten Arm überschminke. Wird die Schminke dienstlich geliefert und ist kostenlos hab ich da kein Problem mit nach vorgeschalteter Schminkausbildung mein Knasttattoo abzudecken.

Ich deke aber auch das die Sache mit der Strumpfhose ziemlich zweckmäßig ist und von jedem Vorgesetzten wohlwollend akzeptiert wird.

Da ich ja jetzt eh ab 30.6 in eine neue Einheit versetzt werde und dann aus der Truppe raus bin wird es sich wahrscheinlich alles sowieso anders regeln lassen.

Ich bleib dabei, das sinnigste ist einfach die Ärmel lang zu lassen. Hätte der Dienstherr gewollt das der Soldat mit Feldbluse, Kurzarm dient hätte er diese auch dienstlich beschafft.

Autor Pericranium
 - 17. April 2014, 10:39:09
Zitat von: F_K am 17. April 2014, 10:32:54
Unterwäsche darf getragen werden - sofern diese nicht sichtbar ist.

However: Pflaster[....] in Hautfarbe zur Abdeckung von Tattoos ist sicher zweckmäßig und vom Ersteller der Vorschrift so gewünscht - also zulässig.

Dann sieht der TE, wenn er seine Tränen abdeckt, aus wie Nelly ;D
Autor F_K
 - 17. April 2014, 10:32:54
Unterwäsche darf getragen werden - sofern diese nicht sichtbar ist.

However: Pflaster / Schminke / Strumpf in Hautfarbe zur Abdeckung von Tattoos ist sicher zweckmäßig und vom Ersteller der Vorschrift so gewünscht - also zulässig.
Autor Ralf
 - 17. April 2014, 10:30:33
Ich wüsste keine Vorschrift, die Männern das Tragen von Strumphosen verbietet, zumindest an den Beinen  ;D
Autor schlammtreiber
 - 17. April 2014, 09:26:16
Zitat von: FoxtrotUniform am 16. April 2014, 17:16:58
Zitat von: Rollo83 am 16. April 2014, 16:45:31
Meine Lösung ist eine Hautfarbene Strumpfhose die ich mir über den Arm ziehe wenn es hart auf hart kommt. Ich persönlich hab keine Lust wegen so einem Scheiss eine Disziplinäre Maßnahme zu bekommen.

Ich finde deine Lösung absolut weltklasse, aber wenn du dem richtigen Vorschriftenreiter begegnest, kommt direkt der Hinweis auf die restliche 37/10 - WEGEN dieser Strumpfhose  ;) ;D

Vielleicht entspricht ja diese Strumpfhose in Form und Farbe den dienstlich gelieferten?  ;D
Autor ulli76
 - 17. April 2014, 05:56:25
Trag deine Tattoos ruhig offen. Vor allem die, die von der Kleidung nicht verdeckt werden.  ::)
Autor luckystriker
 - 16. April 2014, 23:41:22
Also ich mein ich versteht auch gar nicht den Sinn dahinter... Dann kommt es doch schon total rüber als würde man was verstecken wollen.
Autor luckystriker
 - 16. April 2014, 23:40:26
Wieso denn jetzt abdecken? Wenn man seine Tattoos alle überschminkt, und bei der Musterung gefragt wird ob man welche hat und man z.B. sagt: "Ja, der ganze Hals ist voll.." Fühlt der Arzt sich nicht verarscht vor? 
Autor Rukar
 - 16. April 2014, 21:34:26
Habe mit dem WDB über den neuen Haar und Barterlass gesprochen, der wusste bescheid.

Gut, dann schminke ich es ab. Vielen Dank!
Autor ulli76
 - 16. April 2014, 21:30:32
Eben- er hat es nicht zu entscheiden.
Und die neue Regelung ist auch noch nicht so lange raus.

Beim Arzt wird man es wahrscheinlich eh sehen, aber abdecken macht sicher einen besseren Eindruck, als wenn du es "offen" trägst.
Auf die Frage nach Tätowierungen solltest du natürlich wahrheitsgemäß antworten.

Kann halt immer ein Nachteil sein, sich an Stellen tätowieren zu lassen, die nicht durch ein kurzes Hemd/kurze Bluse/T-Shirt verdeckt sind.
Autor Rukar
 - 16. April 2014, 21:28:03
Der WDB sagte es sei "überhaupt kein Problem". Mal abwarten. Der Herr hat es ja auch nicht zu entscheiden.
Aber was tun beim Einstellungstest?
Autor ulli76
 - 16. April 2014, 21:22:55
Rechne damit, dass du deswegen evtl. nicht eingestellt wirst und freu dich wenn es trotzdem klappt
Autor Rukar
 - 16. April 2014, 21:17:05
Zitat von: wolverine am 16. April 2014, 20:45:34
Gar keins?! ???

Steht nicht zur Auswahl.
Autor wolverine
 - 16. April 2014, 20:45:34
Gar keins?! ???
Autor Rukar
 - 16. April 2014, 18:42:39
Demnach hieße es: Tattoos und Piercings nur während der Dienstzeit raus.
Da ich noch in keinem Dienst stehe, ist es mir selbst überlassen.
Was würde aber einen besseren Eindruck machen? Ein abgeschminktes Tattoo (fühlt sich für mich so an, als würde ich es verheimlichen wollen) oder ein offen getragenes, was nicht den Vorstellungen des zukünftigen Arbeitgebers entspricht.