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Zitat von: F_K am 17. April 2014, 10:32:54
Unterwäsche darf getragen werden - sofern diese nicht sichtbar ist.
However: Pflaster[....] in Hautfarbe zur Abdeckung von Tattoos ist sicher zweckmäßig und vom Ersteller der Vorschrift so gewünscht - also zulässig.
Zitat von: FoxtrotUniform am 16. April 2014, 17:16:58Zitat von: Rollo83 am 16. April 2014, 16:45:31
Meine Lösung ist eine Hautfarbene Strumpfhose die ich mir über den Arm ziehe wenn es hart auf hart kommt. Ich persönlich hab keine Lust wegen so einem Scheiss eine Disziplinäre Maßnahme zu bekommen.
Ich finde deine Lösung absolut weltklasse, aber wenn du dem richtigen Vorschriftenreiter begegnest, kommt direkt der Hinweis auf die restliche 37/10 - WEGEN dieser Strumpfhose![]()
Zitat von: wolverine am 16. April 2014, 20:45:34
Gar keins?!