Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 17. April 2014, 07:06:52
Und dabei auch mal über den Tellerrand hinaus schauen.
Kein Arbeitslos melden, keine Anrechnungszeit für die spätere Rente.
Autor FmUffz
 - 16. April 2014, 23:48:01
Wenn er sich nicht beim Arbeitsamt meldet, ganz klar. Zahlt er selber ca. 150 Euro im Monat an die KV.
Autor Nelly1978
 - 16. April 2014, 21:46:13
Wenn es nur ein 400 Euro job ist führt nix am Arbeitsamt vorbei.
Autor Kevin2907
 - 16. April 2014, 21:34:29
Um den Kündigungsschutz geht es mir garnicht, da meine Arbeitgeber mich wieder einstellen würde falls es mit der Bundeswehr nicht klappt. Mir gings nur darum das ich die Zeit zwischen Ausbildungsende und der Bundeswehr mit einem 400 Euro Job überbrücken kann und nicht Vollzeit arbeiten möchte.

Aber ich denke ich bin am besten beraten wenn ich mich mit meinem Karrierecenter in Verbindung setze, danke dir nochmal  ;)
Autor DonFluppo
 - 16. April 2014, 21:31:26
Arbeitslos melden müssen Sie sich 3 Monate vor beendigung des Arbeitsverhältnisses. Des weiteren ist es von Vorteil den Einberufungsbescheid oder die Einplanung, soweit vorhanden, zur Meldung mit zu nehmen. Ansonsten bekommen Sie eine schriftliche Einladung zur Vorstellung verschiedener Stellenausschreibungen. So weiß das Amt das Sie eine zukünftige Arbeitsstelle haben. Erspart eine menge Zeit. Ich sollte mich damals woanders Bewerben ,da der zuständige Sachbearbeiter nicht verstanden hat das ich in geraumer zukunft meinen Dienst antrete. Desweiteren haben Sie das beiblatt für die Krankenversicherung selber auch auszufüllen und Ihrer Krankenkasse zu schicken. Wenn sich da mitlerweile nichts im Vergleich zu 2010 geändert hat. Kündigungsschutz hat er nur wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestehen würde. Wie z.B bei einem Unbefristeten Vertrag.
Autor Nelly1978
 - 16. April 2014, 21:28:30
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt über fragt aber ich denke ja. Wenn es halt zum 30.09. geht. Jedoch würde ich vorsichtshalber mal nachfragen beim Arbeitsamt. Normalerweise hättest ja Kündigungsschutz während der Eignungsübung.
Autor Kevin2907
 - 16. April 2014, 21:24:39
Danke für die schnelle antwort erstmal  :)

Okay das stimmt, dass habe ich noch garnicht bedacht. Und wenn mein Arbeitsvertrag ende September endet, wäre mein Arbeitgeber dafür zuständig obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht ?
Autor Nelly1978
 - 16. April 2014, 21:17:01
Dich nicht arbeitslos melden ist schon mal eine ganz schlechte Idee. Wer zahlt in der Zeit deine Krankenkasse zB??

Arbeitslos melden und zwar drei Monate vor Beendigung der Lehre und dann wird das Arbeitsamt den Zettel ausfüllen.
Autor Kevin2907
 - 16. April 2014, 21:11:00
Guten Abend,

ich habe das Formular erhalten das mein Arbeitgeber ausfüllen muss und es anschließend der Krankenkasse schicken muss. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es nur für die Soldaten gedacht, die während der Eignungsübung noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis hätten oder ?

Meine Ausbildung endet mitte Juli und bis ende August bleibe ich noch in meiner Firma als Aushilfskraft beschäftigt, mein Eintrittstermin in der Bundeswehr ist der 01. Oktober. Also bin ich ein Monat arbeitslos aber melde mich nicht extra arbeitslos beim Arbeitsamt. Muss es Trotzdem mein Arbeitgeber ausfüllen ? Oder kann ich es ausfüllen und der Krankenkasse übersenden ?

mfg Kevin