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Autor POW
 - 19. April 2014, 20:25:01
Also entscheidend ist der Dienstort und nicht der selbst gewählte Wohnort.
Autor POW
 - 19. April 2014, 20:23:28
Die Mietobergrenze ist von Dienstort zu Dienstort unterschiedlich. Das kann man nicht verallgemeinern und im Dreisatz ausrechnen ist auch unmöglich. Sprechen Sie mit der zuständigen BWVSt.  Die kennen den richtigen Satz.
Autor GulliverReisenUffz
 - 19. April 2014, 18:12:29
Ich kenne die Mietobergrenze ungefähr so aus vorheriger Verwendung.

Soldat ( alleine ) egal ob Msch,Uffz.,FW,Offz ungefähr 1200€ Mietobergrenze .
Davon zahlst du ungefähr die hälfte und die andere hälfte zahlt die BW.

Soldat ( verheiratet mit Kindern ) auch unabhängig von der Laufbahn ungefähr 2000€ Mietobergrenze.

Ich kenne es halt so aus Frankreich, müsste aber dort ungefähr gleich sein.
Autor webnwalk
 - 19. April 2014, 11:21:12
Hallo, kann mir jemand sagen ob und wo ich (vielleicht im Internet) die festgelegten Mietobergrenzen für eine IntegrVerw im europäischen Ausland finden kann? Die Wohnungsfürsorge ist mir ein Begriff und ich werde sicher auch Kontakt nach Ostern aufnehmen, aber evtl. kann mir jemand diesbezüglich jetzt schon behilflich sein?! Google hat leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Ich habe im Info-Paket ebenfalls gelesen, dass für die Verwendung in Glons / Lüttich (in meinem Fall) Mietobergrenzen festgelegt sind. Wie sieht es aber aus, wenn ich lieber nach Hasselt / Belgien ziehen will? Glons-Lüttich und Glons-Hasselt haben ca. die selbe Entfernung. Für eure Ratschläge und Erfahrungen wäre ich dankbar! Frohe Ostern und liebe Grüße.