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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 28. April 2014, 20:30:01
Alle Beförderungen sind "kann".
Herausbekommen wirst du es, wenn deine OA-Crew befördert bist, denn dann bist du dabei.
Autor RamyNili
 - 28. April 2014, 17:27:51
Was heißt denn schon wieder können?  :o :)
...also, was das grammatikalisch heißt, ist mir schon klar...
Wie bekomme ich raus, ob es nun dem Fall ist oder nicht?
VG
Autor Ralf
 - 28. April 2014, 17:25:49
Ja, die Beförderungen können durchgeführt werden.
Autor RamyNili
 - 28. April 2014, 16:59:34
Zitat von: RamyNili am 22. April 2014, 20:46:46
Hallo, beim Überfliegen meines Threads ist mir gerade KlausP seine Liste aufgefallen.
Ist es immer noch so, dass man nach dem Fahnenjunker zum Fähnrich und Oberfähnrich aufsteigt?
Auf einer Anlage meiner Einberufung steht nur der Fahnenjunker und dann ab dem 36. Monat der Leutnant drauf.
VG

Hallo ich zitiere mich mal selber in der Hoffnung noch eine Antwort zu erhalten. VG
Autor RamyNili
 - 22. April 2014, 21:51:06
Also ich habe meinen Einstellungsbescheid. Wenn ich alles richtig verstanden habe, bekommt man dann nur noch den Bescheid mit der Aufforderung zum Dienstantritt. Ruf doch einfach mal bei deinem Einplaner an.
Autor Büdi
 - 22. April 2014, 20:58:46
Sie haben schon Ihren Einberufungsbescheid?

Jetzt krieg ich langsam kalte Füße, habe Mitte Dezember die unterschriebene Verpflichtungserklärung hingeschickt und noch nix.

Auf die Mailanfrage bzgl. einer Posteingangsbestätigung kam auch noch nix.


Autor RamyNili
 - 22. April 2014, 20:46:46
Hallo, beim Überfliegen meines Threads ist mir gerade KlausP seine Liste aufgefallen.
Ist es immer noch so, dass man nach dem Fahnenjunker zum Fähnrich und Oberfähnrich aufsteigt?
Auf einer Anlage meiner Einberufung steht nur der Fahnenjunker und dann ab dem 36. Monat der Leutnant drauf.
VG
Autor Saana
 - 14. April 2014, 09:46:47
Alles klar, danke :-)
Autor dunstig
 - 14. April 2014, 09:44:26
Wenn er im niedrigsten Dienstgrad einsteigt dann in Stufe 1. Wenn er aufgrund von vordienstzeit oder verwertbarem Beruf mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, dann wird entsprechend auf das 21.  Lebensjahr zurückgerechnet.
Autor KlausP
 - 14. April 2014, 09:43:25
Als "Schütze OA" immer mit Stufe 1.
Autor Saana
 - 14. April 2014, 09:41:06
Eine Frage hab ich dazu:

Wenn jemand mit z.B. 25 Jahren als OA in der Bundeswehr anfängt, steigt er dann in Stufe 1 ein oder wegen den Altersstufen in Stufe 3?
Das ist mir nicht ganz klar geworden.

Lg
Autor RamyNili
 - 09. April 2014, 19:49:02
Vielen Dank...Wieder schlauer geworden :)
Autor KlausP
 - 09. April 2014, 19:47:56
ZitatDenke mich erinnern zu können, dass gepflegte Bärte erlaubt sind. Ist dies nach zehn Jahren immer noch so?

Das ist immer noch so. Ich war meine letzten 8 Dienstjahre lang Vollbartträger.

ZitatWie verhält sich das im ersten Monat?

Da bekommen Sie ca. in der zweiten Woche eine Abschlagszahlung, die sich etwa in Höhe Ihrer normalen Besoldung bewegt. Etwaige Differenzen werden dann mit der ersten regulären Besoldungszahlung aiusgeglichen.
Autor Ralf
 - 09. April 2014, 19:45:55
1. Ja
2. Es wird ein Abschlag gezahlt
3. Das wird der Dienstplan zeigen. I.d.R. ist am WoEn kein Dienst.
Autor RamyNili
 - 09. April 2014, 19:40:55
Mir sind da noch drei Frage eingefallen. Konnte leider keine konkrete Antwort im Forum finden.

Ich bin Barträger und habe einen gepflegten ca. 8 mm langen Vollbart.
Denke mich erinnern zu können, dass gepflegte Bärte erlaubt sind. Ist dies nach zehn Jahren immer noch so?

Ich habe gelesen, dass das Gehalt im Voraus zum ersten eines Monats überwiesen wird.
Wie verhält sich das im ersten Monat? Die Bundeswehr hat ja meine Bankverbindung sicherlich erst, wenn ich am 01.07. angefangen habe.

Das erste WE ist sicherlich Dienst angesagt aber wie verhält sich das im allgemeinen in den ersten sechs Monaten?

VG