Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor bayern bazi
 - 26. April 2014, 21:43:38
Ach dies sind Kettenfahrzeuge  ;D ;D ;D ;D
Autor Lidius
 - 26. April 2014, 21:26:48
Zitat von: Dome09 am 26. April 2014, 21:23:09
Zitat von: MMG am 05. Juni 2013, 08:27:31
Der Instandsetzungssoldat KFZ/PZINST FW LE KEFZG wird in Regel die Führerscheine BCE und F durchlaufen.
LE KEFZG deutet jedoch auf Fahrgestell Wiesel oder BV 206 Instandsetzung hin. Für diese Kettenfahrzeuge wird der Führerschein F nicht benötigt.

ich werde ab den 01.01.2015 bei der 2./PzGrenBtl 212 im Dienstposten INST SDT KFZ in Panzertechnik (allgemein) eingesetzt und ich habe weder Auto führerschein noch LKW Führerschein .. Meine Frage ist werde ich dann Auto oder LKW-Führerschein machen müssen ?

und was genau ist F für ein Führerschein ?

Danke für die antworten schonmal

Wenn die Führerscheine für den Dienstposten nötig sind wirst du die bekommen. F sind Kettenfahrzeuge.

Autor Dome09
 - 26. April 2014, 21:23:09
Zitat von: MMG am 05. Juni 2013, 08:27:31
Der Instandsetzungssoldat KFZ/PZINST FW LE KEFZG wird in Regel die Führerscheine BCE und F durchlaufen.
LE KEFZG deutet jedoch auf Fahrgestell Wiesel oder BV 206 Instandsetzung hin. Für diese Kettenfahrzeuge wird der Führerschein F nicht benötigt.

ich werde ab den 01.01.2015 bei der 2./PzGrenBtl 212 im Dienstposten INST SDT KFZ in Panzertechnik (allgemein) eingesetzt und ich habe weder Auto führerschein noch LKW Führerschein .. Meine Frage ist werde ich dann Auto oder LKW-Führerschein machen müssen ?

und was genau ist F für ein Führerschein ?

Danke für die antworten schonmal
Autor AriFuSchr
 - 05. Juni 2013, 12:03:53
... werden die Wiesel nicht während des Abwurfs (also Luftlandung) gewartet und die Instandsetzungssoldaten KFZ/PZINST FW LE KEFZG werden einfach mit abgeworfen. Da braucht man keinen Führerschein ....

;)
Autor KlausP
 - 05. Juni 2013, 11:21:39
Ja, sicher. Sie müssen doch in der Lage sein, die Fahrzeuge Ihrer Einheit legal von A nach B zu bewegen.
Autor greeN2010
 - 05. Juni 2013, 11:19:16
werde ich wohl auch Führerscheine machen müssen als KfzMectrUffz SK RFz?
Autor MMG
 - 05. Juni 2013, 08:27:31
Der Instandsetzungssoldat KFZ/PZINST FW LE KEFZG wird in Regel die Führerscheine BCE und F durchlaufen.
LE KEFZG deutet jedoch auf Fahrgestell Wiesel oder BV 206 Instandsetzung hin. Für diese Kettenfahrzeuge wird der Führerschein F nicht benötigt.
Autor Tommie
 - 05. Juni 2013, 06:54:57
Für die Verlängerung der Klassen C, G und E im Alter von 50 Jahren ist keine MPU notwendig. Die braucht es nur für alles, was mit Personenbeförderung zu tun hat, also für die Klassen D, D1, etc. ! Ich habe vor weniger als zwei Wochen meine Bundeswehr-Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, G, GE, L, M und T verlängert bekommen von der ZMK und zwar ohne MPU!
Autor ulli76
 - 04. Juni 2013, 23:14:40
Da die Tauglichkeitskriterien bei der Bundeswehr denen im Zivilen entsprechen- incl. MPU für CE ab 50 und für den D-Führerschein (weiss aber nicht, ob das generell oder auch ab 50 ist)- und teilweise sogar strenger sind (z.B. IVer- VIer-Gesundheitsziffern, die nichts mit dem Autofahren zu tun haben), ist der Nachweis für die Umschreibung auf zivil kein Problem.

Teilweise wird für den normalen CE noch nicht einmal der Augenarztbefund gefordert, weil die Führerscheinstellen wissen, dass die Untersuchung bei uns automatisch mitgemacht wird.
Autor kleines_sly
 - 04. Juni 2013, 23:07:39
Nein, mein Vater ist noch nicht 50 ;)
Und LKW-Fahrer auch nicht, also ist es auch egal.
Aber trotzdem danke =D
Autor Lidius
 - 04. Juni 2013, 23:06:58
Zitat von: KlausP am 04. Juni 2013, 22:46:38
Führerschein Klasse C z.B. Der gilt im Zivilen und bei der Bw bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Danach muss die Tauglichkeit dafür alle 5 Jahre nachgewiesen werden. Versäumt man das Umschreiben vor Vollendung dieser Altersgrenze, wird das problematisch.

Nicht ganz richtig. C1 und C1E gelten bis 50. C muss auch beim Bund alle 5 Jahre verlängert werden, inkl. 90/5er.
Autor christoph1972
 - 04. Juni 2013, 23:03:23
Zitat von: kleines_sly am 04. Juni 2013, 22:34:29
Zu meim Vater wurde gesagt, dass seine nicht mehr übertragen werden, wenn er sich nen neuen Führerschein ausstellen lässt...

Wenn Dein Vater ü50 ist, muss er für die Klassen C1/E mit Kz. 79, C/E, D/E eine Bescheinigung über die erfolgte arbeitsmedizinische Untersuchung und weitere Feststellung über die Fahreignung vorlegen.

Auch wenn der alte rosa oder noch ältere graue Führerschein noch die unbefristete Dauer hat, gilt die Einschränkung. Man war bisher nicht zum Umtausch verpflichtet, aber die Befristung galt trotzdem.

Berufskraftfahrer ärgern sich regelmäßig über den Aufwand.
Autor kleines_sly
 - 04. Juni 2013, 22:47:30
Ja, dann hat er wahrscheinlich einen von denen, bei denen man es nachweisen muss. Danke für die Antworten.
Autor KlausP
 - 04. Juni 2013, 22:46:38
Führerschein Klasse C z.B. Der gilt im Zivilen und bei der Bw bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Danach muss die Tauglichkeit dafür alle 5 Jahre nachgewiesen werden. Versäumt man das Umschreiben vor Vollendung dieser Altersgrenze, wird das problematisch.
Autor christoph1972
 - 04. Juni 2013, 22:42:02
Zitat von: kleines_sly am 04. Juni 2013, 22:30:03
Ist es nicht sowieso so, dass Führerscheine der Bundeswehr nicht mehr übertragen werden?

Also bis gestern nD wurden Führerscheine der Bundeswehr noch umgetauscht. Nur der Bw-Führerschein "Kette", also "F" hat keine zivile Entsprechung.

Die Führerscheinprüfer der Bundeswehr sind aaP bzw. aaS, also amtlich anerkannte Prüfer bzw. amtlich anerkannte Sachverständige. Mit dem Dienstführerschein der Bundeswehr bei seiner Führerscheinstelle "aufschlagen" und eine Umschreibung beantragen.

Wobei bei späterer beruflicher Verwendung der Klassen C1/E, CE, D, DE der Nachweis der erfolgten, ggf. beschleunigten, Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich ist.

Vielleicht gibt es hier einen aktiven Soldaten, der die Regelung der Bundeswehr zu dem Thema kennt. Zivil gibt es da Übergangsfristen bis weit in 2014 hinein.

Haben wir der tollen EU mit ihrem Regelungswahn zu verdanken ...