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Zusammenfassung

Autor Der StUffz
 - 28. April 2014, 14:45:59
Da ich ja nun schon an mehreren Stndorten war. Würde ich sagen das man als UvD und GvD zu einem 24 Stunden Dienst eingetragen ist. Der Aufenthaltsort wird hier während des Dienstes mal außer Acht gelassen.
Da UvD in der Regel am Tagesdienst teil nimmt und GvD sofern vorhanden im UvD Zimmer sitzt.

Natürlich kann man dann als alte Krämerseele behaupten unter der Woche wäre dies kein 24h Dienst, da man am Tagesdienst teil nimmt. Jedoch ist man 24h an den Ort Kaserne gebunden.

Und in der AGA oder GA wird es wohl ein 24h Dienst, mit Teinahme am Tagesdienst, sein  ;D
Autor F_K
 - 28. April 2014, 14:24:34
Lieber Stuffz,

dass ist von Einheit zu Einheit ggf. unterschiedlich in der UvD Anweisung geregelt, die Vorschrift enthält dazu nur einen Anhalt ... und dies war schon immer so ...
Autor Der StUffz
 - 28. April 2014, 13:37:01
Man ist aber trotzdem für 24 Stunden im jeweiligen Dienst eingeteilt. Und ist auch während des Tagesdienstes UvD bzw GvD.

Oder hat sich das seit 2010 geändert?
Autor mailman
 - 28. April 2014, 13:13:35
GvD/UvD geht aber in der Regel keine 24 Stunden, außer am WE.

Zumindest unter der Woche nimmt man meistens am Tagesdienst der Einheit teil, weil da einfach kein UvD  benötigt wird.
Autor HerrZog
 - 28. April 2014, 13:11:35
Wenns nen zivilien Wachdienst gibt werdet ihr keinen Wachdienst haben. 24-Stunden-Dienst, der auf euch zu kommt wäre dann der GvD (Gefreiter vom Dienst).

Die Bahncard wird tatsächlich zu 50% vom Bund erstattet, allerdings nur bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe (glaube A07 war das). Genaueres gibts dann vom ReFü (Rechnungsführer)
Autor DDayne
 - 27. April 2014, 12:09:41
Wie sieht das denn mit Wache schieben aus? Bei uns ist zb ein ziviler Wachdienst, also in der Aachener Kaserne
Autor DDayne
 - 27. April 2014, 11:40:28
Ach stimmt, ich hatte das ja schon mal erwähnt :D
Autor elec
 - 27. April 2014, 11:30:12
Diese? http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=47967.msg489697.msg#489697

Nexu5/Tapatalk

Autor DDayne
 - 27. April 2014, 11:24:46
Momentan mach ich mir diesbezüglich noch keine Gedanken :b

Elec ich erwarte eine Antwort :D
Autor Ralf
 - 27. April 2014, 11:02:30
Dazu gibt es noch Unterrichte und Einweisungen des ReFüs. Deswegen ernten solche Fragen hier häufig Unverständnis, weil man das genau vorgekaut bekommt und es jede Menge Faktoren gibt, die Pauschalaussagen ggf. als nicht zutreffend  werden lassen.
Wenn das so alles so einfach wäre, müsste es auch keine Einweisungen dazu geben.

Konzentriert euch lieber auf die Aufgaben, die vor euch liegen, als sich hier über solche ungelegten Eier Gedanken zu machen. Das gibt sich dann schon ganz automatisch.
Autor elec
 - 27. April 2014, 10:57:39
Also ab dem 15. Tag in der AGA gibt es 7,31€/Tag für uns Singles so wie ich das deuten kann?! Insofern man wohl weit genug weg seinen anerkannten Wohnsitz hat, was bei mir zutreffen sollte.

Die Frage ist ob ich sowas regelmäßig beantragen muss oder ob sich das der PersFw oder wer auch immer selbst errechnet was ich für Leistungen bekomme sollte.

Und eine Reise Beihilfe pro Monat klingt auch gut, hatte da aber mal was von der Bahncard gelesen hm.

Nexu5/Tapatalk

Autor Ralf
 - 27. April 2014, 10:54:52
ZitatMan muss ja auch TG-berechtigt sein
Autor DDayne
 - 27. April 2014, 10:30:30
Bin aber wie gesagt Single, kriege ich dann trd Trennungsgeld?
Autor Ralf
 - 27. April 2014, 10:27:59
Man muss ja auch TG-berechtigt sein und die UKV nicht zugesagt bekommen.
Bei Unverheirateten mit anerkannter Wohnung gibst eine Reisebeihilfe und bei Verheirateteten zwei im Monat.

Trennungsreisegeld in den ersten 14 Aufenthaltstagen am neuen Dienstort:
In den ersten 14 Tagen nach Beendigung der Dienstantrittsreise 24,00 € Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand und 20,00 € zum Ausgleich von Übernachtungskosten. Bei Gemeinschaftsverpflegung vermindert sich das Tagegeld entsprechend. Wenn unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt wird, gibts kein Übernachtungsgeld. Ist bei Lehrgängen regelmäßig der Fall.

Trennungstagegeld ab dem 15. Aufenthaltstag:
Anspruch für Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Berechtigte 10,98 €. Die übrigen Berechtigten erhalten 7,31 €.
Bei Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung vermindert sich der Trennungstagegeldanspruch auf 7,31 €, unabhängig vom Familienstand.

Das aber nur bei vollen Tagen der Anwesenheit, kürzt sich, wenn man nur stundenweise anwesend ist.
Autor DDayne
 - 27. April 2014, 10:26:34
Ja ist in Heide, woher weißt du das? Am 1.10, bei dir?

Ich glaub so wird es bei mir auch sein :/

Ich bin auch froh keine zu haben. Spätestens dann wäre wohl Schluß.


Wie sieht eig Wache schieben aus?