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Autor wolverine
 - 30. April 2014, 08:51:37
Zitat von: AlterHase am 30. April 2014, 08:45:48
(zurückdatieren).
Was tatbestandlich den Verdacht eines Betruges nahelegt. Und solche "Tipps" könnten natürlich eine Anstiftungshandlung dazu sein.

Sollte das so sein und herauskommen, bekommt man kein Trennungsgeld. Nicht einmal mehr Gehalt.
Autor AlterHase
 - 30. April 2014, 08:45:48
Er muss einen Mietvertrag besitzen in dem er aufgeführt ist. Es reicht hierbei auch wenn man nicht der Hauptmieter ist beispielsweise bei einer Lebensgemeinschaft.

Wenn der Patenonkel einen Mietvertrag aufsetzt wird dieser anerkannt. Ich meine aber mich erinnern zu können dass das Mietverhältnis eine gewisse Zeit vor Einberufung bereits existieren muss (zurückdatieren).

Ich hatte eine ähnliche Situation und es wurde akzeptiert.
Autor KlausP
 - 26. April 2014, 18:50:05
Das dürfte schon daran scheitern (außer an dem fehlenden Mietvertrag natürlich):

Zitat... wohnt seit Rückkehr bei seinem Patenonkel in der Wohnung ...

Damit ist die "Wohnung" nicht berücksichtigungsfähig, da es keine abgeschlossene Wohnung ist, über die er die alleinige Verfügungsgewalt hat, er dürfte da wohl nur ein Zimmer haben und Küche, Bad und WC lediglich mitnutzen.
Autor Chris2701
 - 26. April 2014, 18:43:28
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Anerkennung einer Wohnung verbunden mit der UKV/Trennungsgeld.

Ein guter Freund von wird nun zu einer Eignungsübung einberufen mit höherem Dienstgrad zum 01.07.2014. 
Er hat nun einige Dokumente vom PersAmt zugesandt bekommen bezüglich Anerkennung der Wohnung etc.pp. 
Er hat vorher in den USA gelebt bzw. studiert und wohnt seit Rückkehr bei seinem Patenonkel in der Wohnung und bezahlt natürlich auch Miete dafür.

Wie sieht das ganze nun mit der Anerkennung der Wohnung aus und der UKV bzw. Trennungsgeld?
Einen Mietvertrag hat er "natürlich" nicht.

Ich hoffe einige von Euch können mir bzw. Ihm einige Informationen geben.

Gruß Chris