ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatHallo Herr H.
nein der Nachweis der Rentenversicherung reicht im Zweifelsfall auch. Am Besten noch einen kleinen Zweizeiler (formlos) aufsetzen und den Sachverhalt für das Karrierecenter erklären. Bis nächste Woche, beachten Sie bitte die neue Adresse!
Im Auftrag
gez.
D.W.
Hauptfeldwebel
Zitat von: Iceman81 am 30. April 2014, 11:48:42
@wolverine
Danke dieses Gesetz war mir tatsächlich unbekannt, bringt mich aber "jetzt" auch nicht weiter!
@wayne
Ich denke denen geht es weniger um die Rente (weil solche sachen währen wohl auch direkt bei der LVA oder sonstwo zu erfragen sondern vermute wohl eher um Kündigungsfristen etc?
Zitat von: Iceman81 am 30. April 2014, 11:30:37Na, wenn doch alles nach dem Gesetz geht....
daher richtet sich eh alles nach dem BGB,