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Autor F_K
 - 05. Mai 2014, 10:41:51
Ein schönes Zitat von Andi (Forensuche oder Google hätte da geholfen):

ZitatAuf dem Lehrgang ist der Soldat nicht von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit.
Im Gegenteil, der Lehrgang selbst begründet ja die Pflicht.
Und solange diese Pflicht besteht müssen alle unter 25jährigen - auch wenn sie Trennungsgeldempfänger sind - wegen des § 39(2) BBesG den Anrechnungsbetrag zahlen. Erst nach dem 25. Lebensjahr müssen Trennungsgeldempfänger nicht mehr für die Unterkunft zahlen.

(Lehrgang ist halt hier Auslandskommandierung).

ISSO (Versteuerung der unendgeltlichen Unterkunft).
Autor pzpi
 - 05. Mai 2014, 09:49:04
Guten tag
Ich habe ein frage zur Bezahlung der unterkunft im einsatzland ?
Da ich bei googel keine Antwort gefunden habe würde ich mich um hilfe aus dem forum freuen!
Zu mir :
STUFFZ 23 JAHRE
Ich bin seit dem 01.01.2010 heimschläfer bei der Bundeswehr allerdings ohne einer anerkannten Wohnung da ich bei meinen eltern 20 km von der kaserne lebe !
Nun bin ich seit dem 01.02.14 im Afghanistan einsatz  und habe gemerkt das man mir 106 € fur die Unterkunft im einsatzland abzieht nach Rücksprache mit der WBV wäre das normal da ich kommandiert bin  ist das den so richtig da ich gelesen habe das bei kommandierungen die Unterkunft unentgeldlich vom Dienstherrn bereitgestellt wierd da ich ja im interesse der Bundesrepublik hier bin ?

Würde mich über Hilfe freuen Mfg