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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 06. Mai 2014, 18:07:50
Sie wissen doch gar nicht, welcher Arbeitgeber gemeint ist. Landes- und Bundespolizei holen sehr wohl Auskünfte ein. Auch bei der Bundeswehr muss man angeben, ob und mit welchem Ergrbnis man sich z.B bei der Polizei beworben hat.
Autor Iceman81
 - 06. Mai 2014, 17:55:17
Also wenn sich nen ziviler Arbeitgeber für so nen kram wie 10 Jahre alte Musterungsunterlagen interessiert, würde ich mir 2 mal überlegen ob ich da unterschreibe, dann verlangen die sicherlich auch noch andere "geniale" Sachen die bestimmt Arbeitsgesetzkonform sind.

Hartz IV ist zwar auch keine Lösung aber man muss sich nicht jedem Sklavenunternehmen anbietern.
Autor Flexscan
 - 06. Mai 2014, 17:31:52
Zitat von: Gast463728 am 06. Mai 2014, 15:09:44
Ein neuer Arbeitgeber möchte sich meine Unterlagen anschaeun.
Autor elec
 - 06. Mai 2014, 17:28:21
Zitat von: Flexscan am 06. Mai 2014, 17:22:16
Wieso sollte sich der zivile Arbeitgeber eigentlich für die Musterungsunterlagen interessieren.

Das hat der TE so nicht wirklich gesagt. :D Ich stelle mal eine Vermutung auf, dass der neue Arbeitgeber gleichzeitig der Inhaber dieser Aufzeichnungen ist.  ::)
Autor Flexscan
 - 06. Mai 2014, 17:22:16
Wieso sollte sich der zivile Arbeitgeber eigentlich für die Musterungsunterlagen interessieren.
Unterliegt doch eh der ärztlichen Schweigepflicht wenn ich nicht irre?
Autor Lidius
 - 06. Mai 2014, 17:19:52
Zitat von: Gast463728 am 06. Mai 2014, 17:14:30
§4 des WPersAV besagt, dass die Akten des Wehrdienstfähigen bis Vollendung des 45. Lebensjahres aufbewahrt warden müssen. Es besagt aber auch, dass die Akten im Falle der Wehrdienstuntauglichkeit maximal 5 Jahre aufbewahrt warden müssen.

Diese Frist ist bei mir abgelaufen. Die Daten wurden Microverfilmt. Hat jemand Ahnung, wie man beantragen kann, dass diese Daten gelöscht werden?

Nein, die 5 Jahre von denen du sprichst (Abs 1.) gelten für Personalakten, Abs.3 spricht von Gesundheitsunterlagen. Das ist nicht das gleiche.
Autor Gast463728
 - 06. Mai 2014, 17:14:30
Lieber Andi, lieber Lidius! Besten Dank für Eure Antworten! Damit bin ich dem Ziel ja schon mal ganz schnell sehr nahe gekommen!

§4 des WPersAV besagt, dass die Akten des Wehrdienstfähigen bis Vollendung des 45. Lebensjahres aufbewahrt warden müssen. Es besagt aber auch, dass die Akten im Falle der Wehrdienstuntauglichkeit maximal 5 Jahre aufbewahrt warden müssen.

Diese Frist ist bei mir abgelaufen. Die Daten wurden Microverfilmt. Hat jemand Ahnung, wie man beantragen kann, dass diese Daten gelöscht werden?

Besten Dank für die Hilfe!
Autor F_K
 - 06. Mai 2014, 17:04:07
@ terek:

... Diese Behörde hat aber andere Sorgen - die Löschen nichts.
Autor Terek
 - 06. Mai 2014, 16:15:23
Ist nur eine Vermutung, aber ich würde einen Anspruch nach Ende der Wehrpflicht des Betroffenen durch §20 II, Nr. 2 BDSG i.V.m §4 III WPersAV oder § 29 VI SG bei Gedienten, sehen.
Autor F_K
 - 06. Mai 2014, 15:34:58
@ Terek:

Der (potentielle) Arbeitsgeber "bricht nicht ein", sondern stellt einen Antrag auf Akteneinsicht mit Einverständnis des Bewerbers.

Genauso wie Versicherungen mit Hilfe des Antrages sich dieses Recht einräumen lassen.

Zur Frage:

Nein, es gibt kein Recht darauf, dass diese Daten gelöscht werden.
Autor Lidius
 - 06. Mai 2014, 15:29:47
Zitat von: Lidius am 06. Mai 2014, 15:25:40
Zitat von: Andi am 06. Mai 2014, 15:21:14
Deine Unterlagen werden solange aufbewahrt bis du nicht mehr der Wehrpflicht unterliegst (keine Ahnung wann das bei dir der Fall ist, ich schätze mit 50 oder 60 Jahren). Bis dahin hält die Bundeswehr deine Unterlagen in welcher Form auch immer vor.

Ob du einem etwaigen privaten Arbeitgeber Einblick in diese Daten gibst obliegt deiner Entscheidung.

Gruß Andi

Müsste 45 sein, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/wpersav/__4.html Abs. 3

Gemeint ist natürlich das sie mindestens bis zum 45 Lebensjahr aufbewahrt werden.
Autor Lidius
 - 06. Mai 2014, 15:25:40
Zitat von: Andi am 06. Mai 2014, 15:21:14
Deine Unterlagen werden solange aufbewahrt bis du nicht mehr der Wehrpflicht unterliegst (keine Ahnung wann das bei dir der Fall ist, ich schätze mit 50 oder 60 Jahren). Bis dahin hält die Bundeswehr deine Unterlagen in welcher Form auch immer vor.

Ob du einem etwaigen privaten Arbeitgeber Einblick in diese Daten gibst obliegt deiner Entscheidung.

Gruß Andi

Müsste 45 sein, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/wpersav/__4.html Abs. 3
Autor Andi
 - 06. Mai 2014, 15:21:14
Deine Unterlagen werden solange aufbewahrt bis du nicht mehr der Wehrpflicht unterliegst (keine Ahnung wann das bei dir der Fall ist, ich schätze mit 50 oder 60 Jahren). Bis dahin hält die Bundeswehr deine Unterlagen in welcher Form auch immer vor.

Ob du einem etwaigen privaten Arbeitgeber Einblick in diese Daten gibst obliegt deiner Entscheidung.

Gruß Andi
Autor Terek
 - 06. Mai 2014, 15:19:06
Ich frage mich eher, wie der "Arbeitgeber" das anstellen will. In das Archiv einbrechen?
Denn offiziell Einsicht in die Unterlagen wird ein "Arbeitgeber" kaum bekommen.
Autor Gast463728
 - 06. Mai 2014, 15:09:44
Liebe Forenmitglieder!

Ich habe folgende Frage:

Kann ich beantragen, dass meine Musterungsunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht warden?


Hintergrund:

Meine Musterung ist bereits über 10 Jahre her. Ich wurde leider ausgemustert. Ein neuer Arbeitgeber möchte sich meine Unterlagen anschaeun. Ich habe Angst, dass er sich aufgrund der Ausmusterung gegen mich entscheidet (bitte keine Kommentare ob er dies darf oder nicht). Meine Musterungsmappe wurde per Mikrofilm gespeichert und somit für die Ewigkeit gespeichert... :-(

Kann ich einen Antrag stellen, dass diese persönlichen Daten nun gelöscht warden, da die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren abgelaufen sind?

Besten Dank für die Hilfe!