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Zitat von: Ausscheidender am 07. Mai 2014, 19:00:50
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
das hat mir doch schonma etwas weitergeholfen.
aus welcher Vorschrift kommt dieser Entwurf? ist der bindend?
allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich durchblicke...
geh ich richtig in der Annahme, dass man aufgrund der Ausbildung im öffentlichen Dienst ein Verwendungseinkommen hat und somit unter die Ruhensregel fällt.
unter der man dann versteht, dass Die Übergangsgebührnisse unberührt bleiben bis zu einem bestimmten Bruttogesamtbetrag?
und mindestens das 1,5 fache von A4 stufe 8. und davon ca 70 % ?!
hab ich das richtig verstanden? wer erfindet so einen Quatsch? da blickt doch keiner durch...
außerdem würde das bedeuten, dass hier im Forum des öfteren falsch informiert wurde... was ja äußerst schade ist.
danke nochmal^^
Zitathab ich das richtig verstanden? wer erfindet so einen Quatsch? da blickt doch keiner durch...