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Autor wolverine
 - 10. Mai 2014, 08:20:32
Dann hätte er bis Oktober Zeit gehabt eine Beschwerde zu schreiben. Wenn er das nicht macht, war er vielleicht sogar einverstanden oder er wüsste, dass doch irgendetwas ganz anders war als hier vorgestellt.
Autor Flugzeugbastler
 - 09. Mai 2014, 14:50:10
Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 14:35:13
Nochmal extra für dich, weil du offenbar den Sarkasmus in meinem Beitrag nicht verstanden hast:

Ein DV versetzt nicht einfach so einen Soldaten gegen dessen Willen.
Eine Versetzung läuft immer über den Personalführer. Wenn die Versetzung beabsichtigt ist, wird dies dem Soldaten im Rahmen eines Anhörungsbogens eröffnet. Dabei kann sich der Soldat zu der beabsichtigten Versetzung äußern.
Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt einer Beschwerde wenn es wie in diesem Fall gelaufen sein soll. Genauso würde der Wehrbeauftragte das maximal spannend finden, wenn ein Soldat aufgrund einer Eingabe gegen seinen Willen versetzt werden soll.

Die Äußerung des Soldaten geht dann wieder zum Personalführer und der entscheidet dann.

Also nix von wegen- die Absicht zur Versetzung wird eröffnet und dann kann keiner mehr was tun.


Nein den habe ich nicht verstanden. Und danke nochmals für die ausführliche erklärung.(sarkasmus sollte man bei so einem thema nur unter "seinesgleichen" machen dann wird er auch verstanden^^)

Wie ich schon geschrieben habe, ist das Resultat der Eingabe beim General aufgeschlagen, dann beim Abteilungsleiter und Chef des Stabes, und die haben sich dann mit dem Gruppenleiter unterhalten was da Sache ist.
Und dort hat der Gruppenleiter dann gesagt dieser Soldat ist für ihn nicht mehr tragbar in seiner Gruppe da das Vertrauensverhältnis unwiderbringlich erschüttert ist.
Es ist keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich.

Im letzten september kam die Verfügung. Seit Anfang diesen Jahres ist er Versetzt.



Autor ulli76
 - 09. Mai 2014, 14:35:13
Nochmal extra für dich, weil du offenbar den Sarkasmus in meinem Beitrag nicht verstanden hast:

Ein DV versetzt nicht einfach so einen Soldaten gegen dessen Willen.
Eine Versetzung läuft immer über den Personalführer. Wenn die Versetzung beabsichtigt ist, wird dies dem Soldaten im Rahmen eines Anhörungsbogens eröffnet. Dabei kann sich der Soldat zu der beabsichtigten Versetzung äußern.
Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt einer Beschwerde wenn es wie in diesem Fall gelaufen sein soll. Genauso würde der Wehrbeauftragte das maximal spannend finden, wenn ein Soldat aufgrund einer Eingabe gegen seinen Willen versetzt werden soll.

Die Äußerung des Soldaten geht dann wieder zum Personalführer und der entscheidet dann.

Also nix von wegen- die Absicht zur Versetzung wird eröffnet und dann kann keiner mehr was tun.
Autor Flugzeugbastler
 - 09. Mai 2014, 14:24:10

Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 14:10:03
ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich

Ich auch, und zwar weil höchstwahrscheinlich die frist abgelaufen ist.

ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."

Na und? Ist doch großartig! Bei so einer Aussage vor Zeugen hätte ich sofort die nächste Beschwerde geschrieben, und zwar gegen den GL.

ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht

Das ist alles Unsinn und überflüssig. ALLEINE sinnvoll ist der Rechtsweg im Sinne der WBO und nichts sonst. Denn dies führt bis zu Gericht und spätestens dort wird der Vorgang dann penibel rechtlich überprüft.

Übrigens glaube ich die Geschichte aber auch nicht sooo ganz. Wenn die Entscheidung ein 3-Sterne-General geroffen hat, dann muss der betroffene Soldat in einer sehr hohen Kommandoberhörde gewesen sein. Dort werden alle Entscheidungen üblicherweise auch vom Rechtsberater mitgeprüft. So "mir nichts dir nichts" wird dort keine Entscheidung getroffen. Ich vermute also, dass dort ggf. doch etwas mehr dahinter gesteckt hat.








Verzeiht mir die falsche Abkürzung:

GL = Gruppenleiter

Ich hätte es gleich deutlicher Formulieren sollen:
Es kann nicht sein das eine Eingabe beim Wehrbeauftragten aus fadenscheinigen Gründen eine Versetzung des Soldaten zur Folge hat der diese Schrieb.

Dann kann man ja das Amt des Wehrbeauftragten abschaffen wenn eine Eingabe solche folgen hat.


Autor justice005
 - 09. Mai 2014, 14:11:33
Zitatund der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, dann ist "der Drops gelutscht"

Wie gesagt, man kann die Sache ja notfalls auch gerichtlich prüfen lassen.

Zitatund die Angelegenheit im Detail anders gelaufen als es hier dargestellt wurde).

Den Verdacht habe ich auch.

Autor justice005
 - 09. Mai 2014, 14:10:03
ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich

Ich auch, und zwar weil höchstwahrscheinlich die frist abgelaufen ist.

ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."

Na und? Ist doch großartig! Bei so einer Aussage vor Zeugen hätte ich sofort die nächste Beschwerde geschrieben, und zwar gegen den GL.

ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht

Das ist alles Unsinn und überflüssig. ALLEINE sinnvoll ist der Rechtsweg im Sinne der WBO und nichts sonst. Denn dies führt bis zu Gericht und spätestens dort wird der Vorgang dann penibel rechtlich überprüft.

Übrigens glaube ich die Geschichte aber auch nicht sooo ganz. Wenn die Entscheidung ein 3-Sterne-General geroffen hat, dann muss der betroffene Soldat in einer sehr hohen Kommandoberhörde gewesen sein. Dort werden alle Entscheidungen üblicherweise auch vom Rechtsberater mitgeprüft. So "mir nichts dir nichts" wird dort keine Entscheidung getroffen. Ich vermute also, dass dort ggf. doch etwas mehr dahinter gesteckt hat.



Autor F_K
 - 09. Mai 2014, 14:04:10
Ach Flugzeugbastler:

Versetzungen "im Streit" sind sicherlich sehr komplexe Vorgänge - Du wird da keinen kompletten Einblick haben.

Jedenfalls "versetzt" nicht der GL.

Wenn er sich allerdings tatsächlich beschwert hat, und der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, dann ist "der Drops gelutscht" (und die Angelegenheit im Detail anders gelaufen als es hier dargestellt wurde).
Autor Flugzeugbastler
 - 09. Mai 2014, 14:00:29
Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 13:50:18
Und bei so einer Versetzung gibt es ja auch gar keine Information über die beabsichtigte Versetzung, keine Möglichkeit, sich dazu zu äußern, keine Möglichkeit der Beschwerde wenn man denkt, dass die Versetzung nicht gerechtfertigt ist. ::)

Nachdem er wusste das er Versetzt wird hat er all das gemacht.
Zu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht mit dem GL (der ihn ja weghaben wollte) usw und sofort.

Der GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."
Autor ulli76
 - 09. Mai 2014, 13:50:18
Und bei so einer Versetzung gibt es ja auch gar keine Information über die beabsichtigte Versetzung, keine Möglichkeit, sich dazu zu äußern, keine Möglichkeit der Beschwerde wenn man denkt, dass die Versetzung nicht gerechtfertigt ist. ::)
Autor Flugzeugbastler
 - 09. Mai 2014, 13:45:00
Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 13:04:00
ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.

Und was hat das Beschwerdeverfahren ergeben, welches der StBtsm ja sicher geführt hat?


Kann ich leider nicht sagen da ich es nicht weis momentan. Ich weis nur das er mit seinem neuen Vorgesetzten darüber gesprochen hat, und dieser ihn jetzt Unterstützt hat nochmals was zu Schreiben.

Aber ob da was rauskommt bezweifle ich.(meine persönliche einschätzung)

Autor justice005
 - 09. Mai 2014, 13:04:00
ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.

Und was hat das Beschwerdeverfahren ergeben, welches der StBtsm ja sicher geführt hat?

Autor Fitsch
 - 09. Mai 2014, 07:16:56
leset, suchet nach der Schlüssigkeit und offenbart diese den anderen Fragenden
Autor Paule79
 - 09. Mai 2014, 01:00:58
Was soll uns diese herzergreifende Geschichte nun sagen?
Autor Flugzeugbastler
 - 08. Mai 2014, 23:37:50

Zitat von: justice005 am 08. Oktober 2012, 18:50:48
Ergänzung: Für eine Eingabe gibt es keinen Dienstweg. Schicken Sie die Eingabe direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestags, Platz der Republik, Berlin.

Sollte irgendjemand Ihnen Nachteile auch nur androhen, dann sollten Sie sofort den Wehrbeauftragten darüber informieren. Der informiert dann die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Dann wartet ruckzuck das Truppendienstgericht für denjenigen. Der WBdBT versteht da nämlich nicht den kleinsten Spaß. Also locker bleiben.... Vielleicht ist der Fehler ja gar nicht in der Kompanie passiert, dann haben die Vorgesetzten dort auch nichts zu befürchten. Wenn es aber dort verbockt haben, dann müssen Sie mit dem Ärger leben....




Dazu mal eine Interessante Story aus meiner Einheit vom letzten Jahr.

In meiner Einheit hat letztes jahr ein Stabsbootsmann ( 2 jahre vor pensionierung und schon seit 10 jahren in der Einheit) eine Eingabe an den Wehrbeauftragten geschrieben indem er (zurecht) sich über die Arbeit und den umgang seines Vorgesetzen beschwerte. Er hat vor der Eingabe versucht das Problem mit VP, DBWV usw. aus der Welt zu schaffen aber es trat keine Veränderung im Verhalten ein, es entstanden sogar finanzielle schäden für die Bw.

Nachdem die Eingabe relativ zügig beantwortet wurde und sich recht bald etwas getan hatte, wurde dem C.d.S. von oben runter ordentlich aufs Dach gegeben.(Obwohl der ja gar nix für konnte und auch nix von dem Problem wusste)
Und jeder in der Bw weiß: Sch***e fällt von oben nach unten.

Der Vorgesetzte (natürlich erbost) bei uns war dann sehr geschickt und ging widerum zu seinem Vorgesetzten und hat aufgrund dieser Ereignisse dem StBtsm das vertrauen entzogen und behauptet, aufgrund des erschütterten Vertrauensverhältnisses ist eine konstruktive zusammenarbeit nicht mehr möglich und er braucht einen anderen Mann für den Dienstposten.

Und schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.

Was sagt man dazu?

Normal müsste die ganze Führung ab einer bestimmten Ebene ausgetauscht und mal sowas von vom Truppendienstgericht verknackt werden das es nur so kracht.
Autor F_K
 - 11. Oktober 2012, 08:31:23
ZitatWer zuerst an der Tür klopft hat den Dienstposten! Das ja krass! Da würde ich mir aber auch richtig verarscht vorkommen!

@ Hannes87:

Woraus beziehst Du diese Erkenntnis?

Oder doch eher mal wieder ein Fall von "keine Ahnung" und "was schreiben wollen"?