Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 13. Mai 2014, 05:36:46
Wenn du "damals" (wahrscheinlich vor einigen Jahren) etwas beim KWEA eingereicht hast, wird es wahrscheinlich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden sein. Da du kein Soldat warst, liegt auch keine Restakte vor.

Schreib doch an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ziehe deinen KDV-Antrag zurück, bzw. hilfsweise, dass sie dir das bestätigen. Vielleicht kommt dann, dass du den bereits zurückgezogen hast. Aber zumindest hast du auch mal eine Unterlage. Anrufen ist ja immer schön einfach, hilft aber oftmals nicht weiter.

Und als Hinweis für das ganze Leben. Immer eine Kopie behalten, wenn man ein Schriftstück aus der Hand gibt.
Autor kristian
 - 12. Mai 2014, 21:54:37
Hallo,

Ich heiße kristian und ich habe damals den kriegsdienst verweigert und meinen Zivildienst abdolviert.
Nun hab ich das Interesse an der Bundeswehr entdeckt da ich damals noch nicht bereit dafür war (kurzfassung).

Ich habe auch bereits meinen kdv antrag zurück gezogen allerdings bin ich der Meinung das es damals im kreiswehrersatzamt einbehalten wurde, andere Möglichkeit wäre nur das ich das Schriftstück beim umzug verloren habe.

Nun war ich beim Karriereberatungsbüro und dort wurde mir gesagt das ich eine Bewerbung nur geltend machen kann wenn ich eine Kopie des Schriftstückes beifüge...
Der berater riet mir beim Bundesamt für Familien ehemals bundesamt für zivildienstleistende dieses Schriftstück erneut zu beantragen,  dennoch sagt mir dieses amt das sie keine aktenansicht mehr bei mir haben und das Karriereberatungsbüro mir nur diese Ausfertigung mir machen kann da ich dieses Schriftstück bereits für eine Beratung und einer informationsverandtaltung vorlegte.

Der berater sagte mir nun nochmal rauer das ich in der bringschuld bin und dieses schreiben beim familienministerium
Beantragen soll, diese sagten mir wieder dasselbe.

Nun komm ich mir etwas doof vor hin und her geschickt zu werden und wollte hier um rat bitten.


Ps: entschuldigt schreibfehler, etc... momentan nur internet per handy.


Danke schonmal in voraus.