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Zusammenfassung

Autor JLDG
 - 13. Mai 2014, 16:50:13
Auch wenn Ihre Mietkosten über 298 Euro im Monat liegen erhalten Sie in der Regel den Maximalsatz.

Beispiel: Miete beträgt 250€ = Antragssteller erhält 250€
            Miete Beträgt 600€ = Antragssteller erhält den Höchstsatz (aktuell ca. 300€).
Vorausgesetzt Sie wohnen länger als 6 Monate in der Wohnung und bewohnen diese alleine.
In einigen Fällen (Einkommen vor dem Wehrdienst war vorhanden und hat eine gewisse Höhe) ist wohl jedoch auch ein höherer Betrag möglich.

Verbindliche Auskünfte und Details können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.
Autor KlausP
 - 13. Mai 2014, 14:23:25
Fragen Sie Ihre Unterhaltssicherungsbehörde. Hier ist meines Wissens niemand diebezüglich vom Fach.

Und falls Sie noch weitere Antworten möchten, sollten Sie an Stil und Form beim Verfassen von Texten arbeiten.
Autor emsek31
 - 13. Mai 2014, 14:18:52
moin allerseits
ich geh ab dem 1.7.2014 mein fwdl23 machen und hab unterhaltssicherung beantragt.
meine frage jz wird es genehmigt oder nicht da ich mit stadtwerke und miete über dem szandardsatz von 298€ liege??
danke für euere hilfe