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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 19. Mai 2014, 19:17:36
Hier, ich habe mal eine Musteranleitung vom Innenministerium gefunden, die öffentlich ist.

Eine ,,auf Dauer angelegte Gemeinschaft" ist eine zwischen einem
Mann und einer Frau oder zwei Personen gleichen Geschlechts bestehende
Lebensgemeinschaft, die keine weitere Lebensgemeinschaft
gleicher Art zulässt, sich durch innere Bindungen auszeichnet und ein
gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des
Lebens füreinander begründet (Lebensgefährtin/Lebensgefährte). Ein
wichtiges Indiz hierfür ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.


http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/SicherheitAllgemein/Allgemein_VV_SueG_pdf.pdf?__blob=publicationFile
Autor justice005
 - 19. Mai 2014, 19:12:58
ZitatNoch einmal: Wenn in einem amtlichen Vordruck nach einem Lebenspartner gefragt wird, ist auch genau ein Lebenspartner gemeint.

Im Prinzip ist das mit dem "Lebenspartner" ja richtig, aber hier ist die Sache doch anders. Es wird natürlich nicht nur nach der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefragt, sondern ob man in einer festen Beziehung, also einem eheähnlichen Verhältnis lebt. Es gibt auf den Erläuterungen der SÜ-Formulare auch eine Definition. Entscheidend ist, ob man füreinander Verantwortung übernimmt. Indizien können sein, dass man eine gemeinsame Wohnung hat, gemeinsame Kinder, einen gemeinsamen Hausstand, ein gemeinsames Konto usw. usw.

Kurz gesagt: Das Mädel was am Wochenende abgeschleppt und nach ein paar Tagen oder Wochen wieder abgeschossen wird, muss nicht angegeben werden. Die lanjährige Freundin, mit der man zusammenlebt und auch zusammenbleiben will, muss schon angegeben werden.

Alles dazwischen ist halt eine Einzelfallentscheidung.

Autor Jens Köhler
 - 19. Mai 2014, 18:58:46
Das meiste wurde ja schon gesagt, aber es gibt zu der ZDv 2/30 "Sicherheit in der Bundeswehr" auch mehrere Anlagen, die Hinweise auf das Befüllen der Formularfelder geben. Dort findet sich auch der Wortlaut von wolverine bzgl. der Lebenspartnerschaft wieder.
Autor Pericranium
 - 19. Mai 2014, 15:04:34
Zitat von: bench87 am 19. Mai 2014, 14:36:00
Zitat von: wolverine am 14. Mai 2014, 12:03:03
Dafür gibt es eine gesetzliche Definition.

Bitte richtig lesen... Seit ca. 10 Monaten mit meine FREUNDIN zusammen. Es ist nichts amtliches einfach eine Beziehung, nicht zusammen lebend nicht verlobt oder des gleich ( blöd dargestellt ist es nichts anderes wie früher als kinder nur etwas ausgeprägter als zu Kindes Zeiten "willst du mit mir gehn? Kreuze an: ja! Nein!)    ;D

Du blickst es nicht, oder?
Weil ihr keine gleichgeschlechtliche Beziehung habt, kann deine Freundin gar nicht deine Lebenspartnerin sein.
Denn Lebenspartner bezieht auf gleichgeschlechtliche Beziehung.
Autor wolverine
 - 19. Mai 2014, 14:53:44
Zitat von: bench87 am 19. Mai 2014, 14:36:00
Bitte richtig lesen...
Ganz genau! Wenn er/sie/es die Definition nicht erfüllt ist es kein Lebenspartner im Sinne des Gesetzes!
Autor bench87
 - 19. Mai 2014, 14:36:00
Zitat von: wolverine am 14. Mai 2014, 12:03:03
Dafür gibt es eine gesetzliche Definition.

Bitte richtig lesen... Seit ca. 10 Monaten mit meine FREUNDIN zusammen. Es ist nichts amtliches einfach eine Beziehung, nicht zusammen lebend nicht verlobt oder des gleich ( blöd dargestellt ist es nichts anderes wie früher als kinder nur etwas ausgeprägter als zu Kindes Zeiten "willst du mit mir gehn? Kreuze an: ja! Nein!)    ;D
Autor F_K
 - 14. Mai 2014, 15:02:31
@ wolverine:

Zitatman sollte da nicht immer vom eigenen Bildungsstand ausgehen...
Autor wolverine
 - 14. Mai 2014, 14:51:10
Noch einmal: Wenn in einem amtlichen Vordruck nach einem Lebenspartner gefragt wird, ist auch genau ein Lebenspartner gemeint.

Und im Fragebogen einer Sicherheitsüberprüfung wird danach gefragt (und ist auch wieder genau das gemeint). ::)
Autor Iceman81
 - 14. Mai 2014, 14:47:25
naja soll auch Leute geben die Verwechseln Lebenspartner mit Lebensgefärhrte/in oder sonstwas, man sollte da nicht immer vom eigenen Bildungsstand ausgehen...
Autor wolverine
 - 14. Mai 2014, 14:28:47
Wenn im Vordruck nach einem Lebenspartner gefragt wird, ist einer gem. § 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint.

Sonst ist es kein Lebenspartner und das war wohl die Frage.
Autor Iceman81
 - 14. Mai 2014, 14:25:34
Ist denn hier überhaupt eine Homosexuelle Lebenspartnerschaft gemeint? Kann leider aus dem PRofil des TE nix zum gleicht erkennen.
Autor wolverine
 - 14. Mai 2014, 12:03:03
Dafür gibt es eine gesetzliche Definition.
Autor bench87
 - 14. Mai 2014, 11:25:06
Alles klar, ich dank dir  ;)
Autor Indianer
 - 14. Mai 2014, 11:20:19
Nachtrag,

um dich genau zu vergewissern melde dich bei der Telefonnummer die im Anschreiben der SÜ2 steht. Die können dir genau sagen was du Angeben musst.
Autor Indianer
 - 14. Mai 2014, 11:18:41
Hallo bench87

Ich glaube, wenn ihr nicht verlobt seid oder ähnliches ist es soweit nicht deine Lebenspartnerin, im Sinne dessen was die SÜ2 damit meint. Da ihr ja auch nicht zusammen wohnt. Dann wäre es etwas anderes.