ZUR INFORMATION:
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ZitatNoch einmal: Wenn in einem amtlichen Vordruck nach einem Lebenspartner gefragt wird, ist auch genau ein Lebenspartner gemeint.
Zitat von: bench87 am 19. Mai 2014, 14:36:00Zitat von: wolverine am 14. Mai 2014, 12:03:03
Dafür gibt es eine gesetzliche Definition.
Bitte richtig lesen... Seit ca. 10 Monaten mit meine FREUNDIN zusammen. Es ist nichts amtliches einfach eine Beziehung, nicht zusammen lebend nicht verlobt oder des gleich ( blöd dargestellt ist es nichts anderes wie früher als kinder nur etwas ausgeprägter als zu Kindes Zeiten "willst du mit mir gehn? Kreuze an: ja! Nein!)
Zitat von: bench87 am 19. Mai 2014, 14:36:00Ganz genau! Wenn er/sie/es die Definition nicht erfüllt ist es kein Lebenspartner im Sinne des Gesetzes!
Bitte richtig lesen...
Zitat von: wolverine am 14. Mai 2014, 12:03:03
Dafür gibt es eine gesetzliche Definition.
Zitatman sollte da nicht immer vom eigenen Bildungsstand ausgehen...