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Autor Ralf
 - 18. Mai 2014, 06:50:53
Dann müsstest du die 20 Tage auf deine Dienstzeit umrechnen.
Also 20/12= 1,6667 mal Anzahl der Monate Dienzeit abzüglich der 5 genommenen Tage.
Und es zählt nur Erholungsurlaub, kein Sonderurlaub.
Autor Maximus301
 - 17. Mai 2014, 21:19:42
Dieses Jahr hab ich vlt 5 Tage genommen, Rest nur große Anrechnungsfälle.
Autor Ralf
 - 17. Mai 2014, 06:23:21
Wie viel EU hast du bereits dieses Jahr genommen?
In den Kommentaren wird immer nur von Soldaten gesprochen, allerdings einmal auch von Berufs- und Zeitsoldaten. Da es bisher keine Umsetzung gibt, kann ich dir die Frage nicht beantworten.
Autor Maximus301
 - 16. Mai 2014, 18:23:10
Hat man als FWDL beim Ausscheiden Anspruch darauf? Bin KzH bis DZE, hab noch 8 EU 3 SU Ü...
Autor topicframe
 - 16. Mai 2014, 13:24:10
Vielen Dank für die Hilfe Ralf.

Grüsse
Autor Ralf
 - 16. Mai 2014, 12:44:31
Ja formlos und ja dann müssten es 20 Tage sein.
Es gibt da keine Frist. Wenn absehbar ist, dass du keinen Urlaub mehr nehmen kannst bis zum DZE, würde ich das Schreiben abgeben.
Autor topicframe
 - 16. Mai 2014, 12:26:45
Hallo Ralf und Danke für die Info!

Antrag formlos?
Wie lange vor der Entlassung sollte dieser Antrag denn abgegeben werden?

Urlaub habe ich dieses Jahr garkeinen nehmen können und letztes Jahr hatte ich 2 Wochen EU in Anspruch genommen.
Also müssten mir ca. noch 50 Tage bleiben.

Wie ich das jetzt verstanden habe können mir maximal 20 Tage ausgezahlt werden, wenn ich dieses Jahr kein Urlaub von 2013 und 2014 in Anspruch genommen habe ( ist das richtig ? ).
Autor Ralf
 - 16. Mai 2014, 11:48:46
Suchfunktion?
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.msg473952#msg473952
Da habe ich einiges dazu geschrieben.
Beantragt wird immer bei der Einheit, denn der Urlaub muss erst einmal richtig berechnet werden. Es werden nämlich nicht alle Tage ausbezahlt.
Autor topicframe
 - 16. Mai 2014, 11:37:22
Moin,

Ist es möglich sich EU's auszahlen zu lassen wenn man diese wegen DU nicht mehr in Anspruch nehmen konnte?
Wenn ja wo und wann muss dies beantragt werden? Hat jemand damit Erfahrung?

Habe folgendes im Netz gefunden:

http://www.hotstegs-recht.de/?p=1589

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte am 03.05.2012 entschieden, dass auch deutsche Beamtinnen und Beamte eine Abgeltung für die Urlaubstage erhalten können, die sie – typischerweise vor der Versetzung in den Ruhestand – wegen Krankheit nicht in Anspruch nehmen konnten. Ob diese Rechtsprechung auch für Soldaten (auf Zeit) gilt, war bislang offen. Als erstes nordrhein-westfälisches Gericht hat nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Bundeswehr zur Auszahlung verurteilt. Gleichzeitig weist das Verfahren darauf hin, dass Auszahlungsanträge sehr zeitnah geltend gemacht werden müssen.



Grüsse aus Hamburg