ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: qwertz am 18. Mai 2014, 22:36:36Das ist aber schon sehr kreativ gelesen und wenig kreativ argumentiert. Dort steht auch, dass man keinen Anspruch auf Freistellung vom Dienst und keinen Anspruch auf Erteilung eines E- oder Z-Scheines hat. Und Nach Ihrem Argument könnte man darunter auch den Kauf der Deutschen Bank subsumieren: hilft einem sich nach der Dienstzeit.
Ja das habe ich mir auch erst gedacht, allerdings wird hier (http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html) ja nicht ausgeschlossen, dasss es für FWDler keine BFD-Angebote nach der Dienstzeit gibt, sondern lediglich dass es für FWDler im Gegensatz zu SAZ keine Übergangsbeihilfen/gebührnisse gibt.
Ich meine im Grunde genommen würde zielt ja der BFD darauf ab den Soldaten den Weg ins zivile Leben zu erleichtern und darunter würde ja auch eine finanzielle Unterstützung eines Studiums fallen.
Zitat von: wolverine am 18. Mai 2014, 22:08:27
Also wenn ich das SVG richtig lese gibt es für FWDLer nur BFD-Angebote während der Dienstzeit. Alles nach der Dienstzeit steht im Kapitel für SaZ und das sind eben FWDL gerade nicht.
Aber zuständig für die richtige Auskunft ist der BFD-Berater und den sollten Sie fragen.
Zitat von: KlausP am 18. Mai 2014, 21:58:39ZitatWenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten
Die hilfreichste Antwort kann Ihnen dazu Ihr zuständiger BFD-Berater geben. Ich hab zwar im Soldatenversorgungsgesetz nachgelesen, aber ich will hier nichts Falsches oder gefährliches Halbwissen verbreiten.
ZitatWenn ich jetzt nach meinem FWD 23 ein Studium beginne, könnte ich dann durch den BFD eine finanzielle Unterstützung in Form von den 23x100 Euro erwarten?
Freue mich über hilfreiche Antworten
Zitat von: Bumblebee am 18. Mai 2014, 20:06:52
Nö. http://www.dienstzeitende.de/bfd-anspruch-fwdl.html