ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: TheScientist am 09. November 2014, 14:01:22
...
Er wird den Antrag prüfen und gegebenenfalls ihnen eine Trageerlaubnis gegeben.
Ansonsten kontaktieren Sie ihren FwRes.
Zitat von: F_K am 09. November 2014, 12:25:30
Wenn es keine Partnerschaftsveranstaltung ist, ist eine VVag nicht ausreichend - grundsätzlich muss man Soldat sein. Die Trageweise von Abzeichen ist in der Anzugordnung festgelegt.
Zitat von: F_K am 09. November 2014, 10:19:19
NEIN.
Grundsätzlich muss der Antrag genehmigt worden sein, bevor man tragen darf.
( US Navy und AirForce Schiess Ribbons )
Zitat von: F_K am 20. Mai 2014, 16:19:45
Auch diese Info ist sachlich nicht richtig - jeder (zukünftige) Sportschütze ist gesetztlich gezwungen, mindestens ein Jahr Mitglied zu sein und regelmäßig zu trainieren, bevor es eine WBK geben kann - daher "erlauben" auch alle Schießstände die Benutzung durch Nicht WBK Inhaber.
Richtig ist, dass nicht alle Schießstände Waffen vermieten, und manche Vereine ihre Mitglieder ggf. erstmal an Luftdruckwaffen trainieren.
ZitatJa ich weiss, dass man auch hier auf bestimmte, nicht alle Anlagen erlauben es, als nicht WBK Inhaber schiessen gehen kann...
Zitatwährend man sich hier Schämen muss, da man sofort als Waffennarr oder potentielle Amokläufer neuerdings hingestellt wird...