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Zusammenfassung

Autor TheScientist
 - 09. November 2014, 17:02:34
Ich verstehe ihr Problem...

F_K und andere haben alles Zusammengefasst was es zu diesem Thema gibt und Ihnen die Rahmenbedingungen erläutert.

Sie können es beantragen und falls die Trageerlaubnis verweigert wird eine Beschwerde einreichen.

Ansonsten gilt das, was der Dienststellenleiter entscheidet...  ;)

Wenn es andere Kameraden bekommen haben, heisst es ja erstmal, dass deren Trageerlaubnis mit der ZDv 31/10 vereinbar sein muss. Es war aber definitiv eine Entscheidung des Dienststellenleiters, für die er gerade steht mit der Unterschrift unter der Trageerlaubnis.

ZDv 37/10

580. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei
dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz oder im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen
aufgrund einer
− besonderen militärischen Ausbildung
oder
− nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen) erworben
wurden.
Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eins getragen werden.

Stand 2008


Autor Der Reservist
 - 09. November 2014, 16:22:32
Nun ja, ich fände es verwunderlich, wenn für die selben erbrachten Leistungen dem einen Kameraden die Trageerlaubnis erteilt wird und dem anderen wiederum nicht. Da muss es doch eine einheitliche Entscheidung geben!
Autor TheScientist
 - 09. November 2014, 16:07:24
Was wollen Sie dann?

Das ich Ihnen sage, dass Sie eine Trageerlaubnis bekommen müssen?

Nein, dies zu entscheiden obliegt dem Dienststellenleiter.
Autor Der Reservist
 - 09. November 2014, 15:51:34
Zitat von: TheScientist am 09. November 2014, 14:01:22
...
Er wird den Antrag prüfen und gegebenenfalls ihnen eine Trageerlaubnis gegeben.

Ansonsten kontaktieren Sie ihren FwRes.


Ich sehe in ihrem Beitrag keinerlei nutzbaren Beiträge :(
Autor TheScientist
 - 09. November 2014, 14:44:33
Streiche: Sachverhalten
Setze: Sachverhalt

Sorry...
Autor TheScientist
 - 09. November 2014, 14:01:22
@ Der Reservist

Was macht man in so einem Fall? ...Genau, "Melden macht frei".  ;)

Während ihrer nächsten RDL wenden Sie sich an ihren Dienststellenleiter und schildern Ihm den Sachverhalten und reichen schriftlich ihren Antrag auf eine Trageerlaubnis ein.

Er wird den Antrag prüfen und gegebenenfalls ihnen eine Trageerlaubnis gegeben.

Ansonsten kontaktieren Sie ihren FwRes.

Und siehe da, der Drops ist gelutscht, so oder so.

Also, Eigeninitiative ist gefragt...  ;D

Autor F_K
 - 09. November 2014, 13:15:55
Meine Definition von Partnerschaft ist deutsche Dienststelle / Partnerschaftsvertrag / ausländische Dienststelle / Genehmigung der vorgesetzten Dienststellen liegt vor.

Im Gegensatz dazu stehen halbseidende Veranstaltungen, wo eher keine DVags genehmigt werden ....
Autor Der Reservist
 - 09. November 2014, 12:56:23
Zitat von: F_K am 09. November 2014, 12:25:30
Wenn es keine Partnerschaftsveranstaltung ist, ist eine VVag nicht ausreichend - grundsätzlich muss man Soldat sein. Die Trageweise von Abzeichen ist in der Anzugordnung festgelegt.

Aber es ist doch eine Partnerschaftsveranstaltung?!
Autor F_K
 - 09. November 2014, 12:25:30
Wenn es keine Partnerschaftsveranstaltung ist, ist eine VVag nicht ausreichend - grundsätzlich muss man Soldat sein. Die Trageweise von Abzeichen ist in der Anzugordnung festgelegt.
Autor Der Reservist
 - 09. November 2014, 12:07:19
Zitat von: F_K am 09. November 2014, 10:19:19
NEIN.

Grundsätzlich muss der Antrag genehmigt worden sein, bevor man tragen darf.

( US Navy und AirForce Schiess Ribbons )

Dann habe ich mich wohl unklar ausgedrückt. Also:

1. DVag ODER VVag bekommen
2. Leistungen vor Ort erfüllt, bei der nicht nur ein Ribbon erteilt wird
3. Leistungen beantragt (beim BMVG ?)

- Wird dann der Antrag in der Regel angenommen und man darf das US Schießabzeichen auf der rechten Seite des DA ragen?

MkG
Autor F_K
 - 09. November 2014, 10:19:19
NEIN.

Grundsätzlich muss der Antrag genehmigt worden sein, bevor man tragen darf.

... Und es gibt US Auszeichnungen, die es nur in Form eines Ribbons gibt und die daher grundsätzlich NICHT getragen werden dürfen.

( US Navy und AirForce Schiess Ribbons )
Autor Der Reservist
 - 09. November 2014, 09:35:41
Werte Kameraden,

trotz bisher neun Seiten Diskussion zu dem Thema konnte ich noch nicht wirklich die Frage klar beantwortet sehen :(

Daher wiederhole ich noch mal:

Wenn ein Reservist mit DVag oder auch VVag auf der Veranstaltung anwesend ist und vor Ort Leistungen erbringt, kann er diese dann - nach Beantragung - grundsätzlich am Dienstanzug tragen ?

MkG
Autor TheScientist
 - 20. Mai 2014, 16:33:00
Zitat von: F_K am 20. Mai 2014, 16:19:45
Auch diese Info ist sachlich nicht richtig - jeder (zukünftige) Sportschütze ist gesetztlich gezwungen, mindestens ein Jahr Mitglied  zu sein und regelmäßig zu trainieren, bevor es eine WBK geben kann - daher "erlauben" auch alle Schießstände die Benutzung durch Nicht WBK Inhaber.
Richtig ist, dass nicht alle Schießstände Waffen vermieten, und manche Vereine ihre Mitglieder ggf. erstmal an Luftdruckwaffen trainieren.

Das ist richtig, wenn man Mitglied eines Sportschützenvereins werden will...Es gibt aber wenige Anlagen, wo man einfach hingeht...5 Euro für eine Versicherung zahlt...die Waffe mietet ohne Intention dem Verein beizutreten, die Mun erwirbt auf der Anlage und loslegt...
Autor F_K
 - 20. Mai 2014, 16:19:45
Lieber Scientist,

es war und ist keinesfalls meine Absicht, Dich hier persönlich zu beschimpfen, und ich akzeptiere Deinen Standpunkt. Ich halte wohl auch kaum einen Wissenschaftler für einen Idioten.

Wenn Sie ein Argument bezüglich "innerer Motivation" bringen wollen, so wäre der Vergleich Kanada / USA geeignet. Kanada (Mental ein Jägervolk) hat ähnlich viele Waffen im Umlauf wie die USA, aber VIEL WENIGER Gewaltverbrechen.
Letztendlich liegt es wohl daran, dass die US Bürger einfach anders strukturiert sind (überspitzt gesagt sind dort viele paranoid - in Verbindung mit Waffen ist dies oft tödlich).

ZitatJa ich weiss, dass man auch hier auf bestimmte, nicht alle Anlagen erlauben es, als nicht WBK Inhaber schiessen gehen kann...

Auch diese Info ist sachlich nicht richtig - jeder (zukünftige) Sportschütze ist gesetztlich gezwungen, mindestens ein Jahr Mitglied  zu sein und regelmäßig zu trainieren, bevor es eine WBK geben kann - daher "erlauben" auch alle Schießstände die Benutzung durch Nicht WBK Inhaber.
Richtig ist, dass nicht alle Schießstände Waffen vermieten, und manche Vereine ihre Mitglieder ggf. erstmal an Luftdruckwaffen trainieren.

Zitatwährend man sich hier Schämen muss, da man sofort als Waffennarr oder potentielle Amokläufer neuerdings hingestellt wird...

Dies wird manchmal in den Medien so dargestellt - Frage: Der drittgrößte Sportdachverband in Deutschland ist?
Autor TheScientist
 - 20. Mai 2014, 16:09:12
Ja es ist müßig, man kann so oder so argumentieren und wenn man nicht mehr weiterweiß wird es persönlich und man verunglimpft den gegenüber, anstatt seinen Standpunkt zu respektieren...kein Problem... Sie wollen halt unbedingt zeigen, dass ich ein Idiot bin...ok, who cares...

Again, bedenken Sie bitte, dass die sozialen Problemen dort, die Qualität und Quantität der hiesigen wahrlich übersteigen und somit die Zahlen einfach nicht vergleichbar sind...eventuell sollte man das auch in einen möglichen Algorithmus, der zum Ziel hat DE und USA zu vergleichen, einbeziehen...

Beispiel, ich meine es war in NH. Ehemann überrascht Einbrecher, wird angeschossen und überwältigt...Einbrecher vergewaltigen und töten dann Ehefrau und Tochter, 12 Jahre...Ehemann musste alles mit anschauen... Solche Geschichten passieren dort öfter als hier...Bei uns wurde auch eingebrochen, Einbrecher waren im Haus als wir nach Hause kamen, haben uns gehört und sind abgehauen...also wird in den USA aufgerüstet, so dass man noch eine Chance hat...nach dem Motto die oder meine Familie...die Amerikaner denken anders als wir aufgrund deren Geschichte...Sie können einem US Bürger nicht glaubhaft vermitteln, warum er sein Recht aufgeben sollte seine Familie zu verteidigen bei solch einem Gewaltpotential...

Egal...ich habe drüben 4 Jahre gelebt, geforscht...es war toll...meine produktivste Zeit...das sagt fast jeder, der dort für mehrere Jahre gelebt und geforscht hat...

Ja ich weiss, dass man auch hier auf bestimmte, nicht alle Anlagen erlauben es, als nicht WBK Inhaber schiessen gehen kann...Dort ist es aber normal, so als würde man zum bowling gehen oder am Sonntag in die Kirche, während man sich hier Schämen muss, da man sofort als Waffennarr oder potentielle Amokläufer neuerdings hingestellt wird...

Bitte vergleichen Sie nicht nur die nackten Zahlen, sondern sehen Sie den Gesamtkontext...zerreden...sind wir gut  ;)