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Zitat von: brandenburg3 am 22. Mai 2014, 17:15:02Das geht nicht wegen des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes: Ich kann doch nicht schlechter behandelt werden, nur weil ich von IT keine Ahnung habe! Insgesamt gilt in Bewerbungsangelegenheiten der "Beschleunigungsgrundsatz" (so schnell wie möglich!).
Ob man Bewerbungen nach Dringlichkeit, bzw. Mangelverwendungen bearbeiten sollte,
weis ich nicht.
Zitat von: brandenburg3 am 22. Mai 2014, 17:15:02Dann auf eigene Kosten zum BWK Ulm für nicht mal 5 Minutengespräch."Auf eigene Kosten" heißt ohne Auftrag/ Anweisung des KC? Da schwant mir Böses! Soll der Arzt aus eigenem Antrieb irgendetwas attestieren?!
Facharzt keine bedenken. In einer Woche ist die Antwort im Karrierecenter. Und darauf warte ich nun seit einige Wochen und bekomme solange
natürlich keinen neuen Termin.
Zitat von: brandenburg3 am 22. Mai 2014, 17:15:02Und ja, ich habe meinen Dienst bereits mal quittiert, aber nicht wie viele, weil ich keinen Bock mehr hatte (mir alles anders vorgestellt habe, etc. was da so für Gründe aufkommen) sondern mit einem triftigen Grund.Jeder meint, sein Grund sei trifftig.
ZitatUnd ja, ich habe meinen Dienst bereits mal quittiert, aber nicht wie viele, weil ich keinen Bock mehr hatte (mir alles anders vorgestellt habe, etc. was da so für Gründe aufkommen) sondern mit einem triftigen Grund.
Zitat von: mailman am 22. Mai 2014, 16:35:54
Und mit welchem Recht sollte man die Bewerber aus dem IT Bereich bevorzugen?
ZitatBei manchen Bewerbungen kann man sagen das man es sich überlegt, aber bei den meisten ist das dann auch schon eine K.O. Aussage.
Eine stelle anzunehmen und nach ein paar Wochen dann gleich um Urlaub zu bitten wegen eines anderem bewerbungsverfahren ist auch nicht so toll.