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Autor wolverine
 - 24. Mai 2014, 18:27:31
Da ist wahrscheinlich Versicherung und Versicherungsnehmer frei in der Verhandlung. Wenn sich die Versicherung auf das entgeltlos stellen des Vertrages einlässt, gut. Wenn sie eine Anwartschaft will, ist das eben so.
Autor F_K
 - 23. Mai 2014, 17:12:26
@ justice:

... Deswegen hätte ich gerne eine Quelle - weil das Ergebnis halt unterschiedlich ist.
Die kleine Anwartschaft kostet Beiträge, nicht viel, aber Beträge.( so 10 Euro im Monat oder so)

Alternative wäre die Kündigung und Neu Abschluss - mit massiven Nachteilen.

Ruhen bedeutet keine Beträge und keine Leistungen.
Autor ulli76
 - 23. Mai 2014, 17:07:53
Auch mein Tip ist es, mit der Versicherungsgesellschaft Verbindung aufzunehmen.
Jedenfalls macht es keinen Sinn die vollen Beiträge während eines FWD zu zahlen und die Versicherung voll weiterlaufen zu lassen.

Ob die Krankenkasse das nun ruhen oder das über ne Anwartschaft laufen lässt, ist ja letztendlich denen überlassen. Aber eine kleine Anwartschaft ist ja tatsächlich nicht teuer.
Autor justice005
 - 23. Mai 2014, 16:58:17
Meine Quelle sind nur meine eigenen Erfahrungen.

Zitatbei mir erfolgt eine Umwandlung in kleine Anwartschaft, tagesgenau und mit Einsparung von Beiträgen.

Vermutlich dürfte es völlig egal sein, wie die Versicherung das nun nennt. Das Ergebnis dürfte das gleiche sein.
Autor F_K
 - 23. Mai 2014, 16:45:36
@ justice:

... Da hätte ich gerne eine Quelle - bei mir erfolgt eine Umwandlung in kleine Anwartschaft, tagesgenau und mit Einsparung von Beiträgen.
Autor justice005
 - 23. Mai 2014, 16:34:09
Selbstverständlich kann man die private PKV ruhen lassen. Ich bin selbst privat versichert und wenn ich eine Wehrübung mache, dann ruht die Versicherung. ich schicke denen meinen Einberufungsbescheid bzw. Heranziehungsbescheid und dann kriege ich eine Mitteilung über die eingesparten Beiträge. Das wird übrigens auf den Tag genau ausgerechnet, wenn beispielsweise die Wehrübung zwei Monate anteilig umfasst. Nach Ende der Übung geht es automatisch mit dem alten Vertrag und den üblichen Beiträgen weiter.

Ich vermute, dass das bei einem FWD auch funktioniert.

Daher empfehle ich, bei der PKV einfach mal nachzufragen. Es dürfte deutlich besser sein, bei denen einfach mal anzurufen, als sich in irgendwelchen Foren zu erkundigen.

Autor F_K
 - 23. Mai 2014, 15:22:27
Liebe Ulli:

"Ruhen" gibt es bei PKV nicht.

Entweder "kleine" Anwartschaft (keine erneute Gesundheitsprüfung, Beibehalt des Eintrittsalters) für 2 bis 5% der Kosten der Vollversicherung
oder "große" Anwartschaft (wie oben, plus Altersrückstellungen) für bis zu 30% der Kosten der Vollversicherung.

2 bis 5 % sind auch für einen FWDLer tragbar - wenn es denn zur Lebensplanung passt.
Autor ulli76
 - 23. Mai 2014, 15:18:24
Man könnte natürlich auch die Versicherung für die Zeit des FWDL ruhen lassen. Einfach mal mit der Kasse sprechen.
Aber wenn man jeden Monat mehrere hundert Euro über hat als FWDL um für eine Versicherung zu zahlen, die man nicht nutzen kann.....
Autor F_K
 - 23. Mai 2014, 15:00:58
Du hast da keine "Mitgliedschaft" - sondern einen Vertrag.

Je nach Wunsch benötigst Du eine kleine oder große Anwartschaft, die Du selber bezahlen must.

Informiere Dich bei Deinem Versicherer.
Autor Eagle033
 - 23. Mai 2014, 14:58:25
Hallo ich mache jetzt bald FWD und es kam ein Schreiben wegen Meldung bei der Krankenkasse. Gilt das jetzt nur für gesetzlich Versicherte ? Ich bin nämlich privat versichert und würde den Tarif eigentlich gerne behalten da ich nach dem FWD wohl wieder wad anderes machen möchte... Muss ich das jetzt an die private Kasse senden ?  Verfällt meine dortige Mitgliedschaft dann ? Wenn ja, könnte ich das auch umgehen ?


Mfg Eagle033