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Autor KlausP
 - 26. Mai 2014, 18:17:40
Zitat von: Bärchen123456 am 26. Mai 2014, 18:15:55
Kein plan warum hab ich gehört, aber glauben konnte ich das auch nich so recht.

Dann fragen Sie doch mal denjenigen, der Ihnen das erzählt hat, wo das denn steht.
Autor Bärchen123456
 - 26. Mai 2014, 18:15:55
Kein plan warum hab ich gehört, aber glauben konnte ich das auch nich so recht.
Autor ulli76
 - 26. Mai 2014, 18:03:04
Warum sollte sie?
Es gibt allerdings tatsächlich Situationen wo man auch als Ü25er Anrecht auf eine Unterkunft hat. Das ist allerdings geschlechtsunabhängig.
Autor KlausP
 - 26. Mai 2014, 18:02:46
Solch eine Regelung ist mir nicht bekannt und würde wohl auch im Beschwerdeweg oder vor dem Verwaltungsgericht nicht lange Bestand haben. (Stichwort: Gleichbehandlungsgrundsatz)
Autor Rollo83
 - 26. Mai 2014, 18:02:28
Wieso denn"auch" ?

Der Dienstherr ist nur verpflichtet Soldaten unter 25 eine Stube zu stellen und Soldaten die Trennungsgeldberechtigt sind.

Das da jetzt unterschieden wird zwischen männlich/weiblich wär mir aber absolut neu und wenn dies so wäre dann wird die erste Beschwerde sicher nicht lange dauern. Auswelchem Grund sollte man denn da unterscheiden und dem männlichen Soldaten ü 25 aus der Kaserne schmeissen und den weiblichen Soldaten ü 25 in der Kaserne wohnen lassen.
Autor dunstig
 - 26. Mai 2014, 18:02:05
Warum sollte da zwischen Mann und Frau unterschieden werden?

Autor Bärchen123456
 - 26. Mai 2014, 17:52:31
Moin Moin,
Ich hab heute gehört das die Bundeswehr bzw. die Einheit dazu verpflichtet ist auch Frauen über
25 Jahren eine Stube zu stellen, ist da was dran?