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Autor F_K
 - 04. März 2020, 12:16:42
@ LwPersFw:

Danke für die wie oft sehr umfassenden Informationen.

Meine Bewertung (zum Thema "vorher" lesen): Es geht hier um (relativ geringen) Kosten der Tagesverpflegung Kantinenpreis / Bundeswehr - und die tägliche Verpflegung (als Kostenfaktor) ist ja immer gegeben - insoweit kann man dies auf sich zu kommen lassen und dann einfach die Rechnung zahlen.
Autor OvWa
 - 04. März 2020, 11:43:58
Zitat von: LwPersFw am 04. März 2020, 08:01:22
Wer davon betroffen ist ...

... sollte vor einer stationären Aufnahme lesen :

Da haben Sie mit Sicherheit Recht, allerdings gibt es auch durchaus Situationen, in denen das nicht geht. Bei keinem meiner drei stationären Aufenthalte war am Abend des Vortages absehbar, dass ich die nächste Nächte/Wochen im Krankenhaus verbringen würde.

Autor LwPersFw
 - 04. März 2020, 08:01:22
Wer davon betroffen ist ...

... sollte vor einer stationären Aufnahme lesen :

A-1455/4 Kapitel 17

A-1900/2  , insbesondere Nr 302 und 303 ( legen fest, welche Mahlzeiten zählen )



Und die Unterschiede beachten !!


Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr

A-1455/4 Kapitel 17 , Nr 1704

A1-1910/0-6001



Zivile Krankenhäuser, Kuranstalten, Sanatorien u. Ä.

A2-1910/0-6001-1 , Pkt 6.14

A-1455/4 Kapitel 17 , Nr 1705 bis 1717

Hier kommt das Formular Bw2052 "Auszug aus dem Krankenmeldebuch" zum Einsatz
Autor OvWa
 - 04. März 2020, 02:43:51
Zitat von: Onkel O am 03. März 2020, 22:30:53
Dies stimmt leider nicht. Auch wenn man _vor_ der Essensausgabe entlassen wurde und das Zimmerräumen musste, muss man für das Mittagessen zahlen.
Da ich nur dort nur die Nacht verbrachte (nach dem Abendessen eingeliefert und nach dem Frühstück entlassen) musste ich trotzdem den kptl. Tagessatz zahlen. Da half auch keine Beschwerde.

Hatte Sie denn nach der Entlassung ein Gespräch mit dem ReFü? Ich hatte -leider- erst kürzlich das Vergnüngen von mehreren Aufenthalten im BWK Ulm (Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da unterschiede bei der Abrechnung der Verpflegung gibt). Am Tag meiner Entlassung habe ich dann mit dem ReFü gesprochen und genau angegeben, welche Mahlzeiten ich bekommen habe. Nach seiner Aussage werden nur diese Berechnet. Ob das tatsächlich so passiert, weiß ich leider erst, wenn es soweit ist.

Btw: Als SaZ/BS zahlt man den selben Betrag übrigens auch, wenn man stationär im zivilen Krankenhaus behandelt wird. Allerdigns wurde auch hier bei mir nur das berechnet, was ich tatsächlich bekommen habe.

Zitat von: Nico86 am 28. Mai 2014, 22:13:14
: mich hat die alte an der Information gefragt ob ich ne krsnkenhaustagesaufenthaltversicherung(??) hab. Deshalb hab ich nachgefragt. Naja dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen...

Mal abgesehen von Ihrer unpassenden Wortwahl: Haben Sie denn eine Uniform getragen bzw. sich ordentlich mit Ihrem Dienstgrad vorgestellt? Mich hat man nie etwas derartiges gefragt...
Abgesehen davon verstehe ich grundsätzliche das Gejammer nicht. Es handelt sich um den normalen Tagessatz für die Gemeinschaftsverpflegung...
Autor Onkel O
 - 03. März 2020, 22:30:53
>  man zahlt nur die Mahlzeiten an denen man teilgenommen hat. <

Dies stimmt leider nicht. Auch wenn man _vor_ der Essensausgabe entlassen wurde und das Zimmerräumen musste, muss man für das Mittagessen zahlen.
Da ich nur dort nur die Nacht verbrachte (nach dem Abendessen eingeliefert und nach dem Frühstück entlassen) musste ich trotzdem den kptl. Tagessatz zahlen. Da half auch keine Beschwerde.
Autor Andi
 - 30. Mai 2014, 18:30:01
Und wenn du tageweise oder einzelne Mahlzeiten nicht wahrnehmen konntest, weil dein Gesundheitszustand oder OP-Vor- und Nachbereitungen das nicht zugelassen haben zahlst du dafür auch nicht. Da gilt das gleiche wie in der Truppenküche: man zahlt nur die Mahlzeiten an denen man teilgenommen hat. Dazu müsstest du bei deinem "Check-Out" aber befragt worden sein, nämlich beim ReFü.

Gruß Andi
Autor Flexscan
 - 29. Mai 2014, 09:07:23
Und so schlecht ist die Verpflegung im Krankenhaus auch nicht.
Sogar Service. Essen ans Bett ist doch was feines ;)
Autor KlausP
 - 29. Mai 2014, 07:13:29
Zitat von: Nico86 am 28. Mai 2014, 22:24:08
Sorry bin bisschen verärgert durch den Brief. Kommt nicht mehr vor.

Bezüglich des Verpflegungsgeldes können Sie ja mal Ihren Rechnungsführer fragen, (oder mal selber in der Verwaltungsvorschrift nachlesen) wann Sie zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung so alles verpflichtet sind. Sie werden staunen.  ::)
Autor turbotyp
 - 28. Mai 2014, 22:59:43
Na komm schon. Sei doch nicht so aggro  ;D

Zivil hättest du auch 10€ pro Tag bezahlen müssen (Selbstbeteiligung) = 70€. Da bist doch mit 56€ noch günstig weggekommen...
Autor Nico86
 - 28. Mai 2014, 22:24:08
Sorry bin bisschen verärgert durch den Brief. Kommt nicht mehr vor.
Autor ulli76
 - 28. Mai 2014, 22:18:54
Bist du nicht in der Lage, dich zivilisiert auszudrücken?
Und ja, falls du eine Krankenhaustageversicherung hast, zahlt die auch für BWK-Aufenthalte. Als Soldat braucht man so eine Versicherung aber nicht unbedingt.
Das ist eher interessant für Patienten, die Gehaltseinbußen während eines Krankenhausaufenthaltes haben.
Autor StOPfr
 - 28. Mai 2014, 22:18:05
Zitat von: Nico86 am 28. Mai 2014, 22:13:14
...mich hat die alte an der Information gefragt...

So etwas will hier niemand lesen  >:(. Dafür gibt es im Wiederholungsfall eine Verwarnung!!
Autor bayern bazi
 - 28. Mai 2014, 22:15:27
wenn du eine zivile Krankenhaustagegeldversicherung hast - zählen die tage im BWK als krankenhaustage, und können dir dann erstattet werden

könnte auch bei Unfall in einer zivilen Unfallversicherung mit enthalten sein
Autor Nico86
 - 28. Mai 2014, 22:13:14
Na klasse.
Bezüglich zum Thema Versicherung : mich hat die alte an der Information gefragt ob ich ne krsnkenhaustagesaufenthaltversicherung(??) hab. Deshalb hab ich nachgefragt. Naja dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen...
Danke für die Antwort.
Autor bayern bazi
 - 28. Mai 2014, 22:11:04
du warst als Soldat für die Zeit des Aufenthalts im Krankenhaus Gemeinschaftsverpflegungspflichtig und must aus diesem Grund  auch deine Vpfl zahlen

- hat ja auch etwas mit Fürsorge zu tun, kannst ja auch in einem zivilen Krankenhaus nicht sagen - nein danke ich bin Selbstversorger :D

nur mal zur Information - eine Nulldiät ist auch eine Art der Vpfl und wird voll berechnet ;) - genau so die Tage vor und nach OP wenn es nix oder nur brühe oder Grießbrei gibt  :o :o