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Zitat von: argardtmh am 08. Juli 2014, 12:01:46Ja, es sind 50 DP vorhanden.
Man benötigt doch Beorderungsdienstposten für die Leute... Sind diese denn vorhanden?
Zitat von: argardtmh am 08. Juli 2014, 12:01:46Nein. Der "normale" §43(3)er kann nur auf DP mit hinterlegtem Studiengang verwendet werden. Damit fallen also alle "allgemeineren" DP raus, die an keinen Studiengang gebunden sind. Das schließt z.B. KVK-DP ein. Der "Pilotprojekt-§43(3)" kann auch diese "allgemeineren" DP besetzen.
Wenn diese Posten vorhanden wären, hätte auch eine normale Einstellung nach § 43 Absatz 3 SLV erfolgen können, oder?
Zitat von: Akkon am 21. Juli 2014, 19:51:28Stimmt. Es wurde nur 110 Bewerber für das Pilotprojekt ausgewählt. Da es vermutlich deutlich mehr §43(3)-Bewerber gab, wurden nicht alle eingeladen.
Es scheinen nicht alle § 43.3-Bewerber in das Pilotprogramm aufgenommen zu werden.
Zitat von: F_K am 11. Juni 2014, 10:33:32
Könnt Ihr mal über die Zielsetzung dieses Pilotprojektes berichten?
So auf den ersten Blick hört sich das wirklich "abenteuerlich" an - keine 43(3) Einstellung aber trotzdem eine "Truppenverwendung"?
Zitat von: Panta Ray am 10. Juni 2014, 11:21:32
Ich habe eine Einladung für den 1.7. erhalten und muss zugeben, dass ich schon ein wenig aufgeregt bin
Zitat von: Paul Kater am 10. Juni 2014, 07:27:42Genau deswegen kannst Du über den "normalen" 43(3)er auch nur auf einem Dienstposten verwendet werden, der einen Juristen benötigt. Wenn dafür gerade keinen Bedarf gibt, fällst Du hinten runter. Mir gings als Dipl.-Inf. genauso.
Zivil verfüge ich über das 2. Jurist. Staatsexamen und ein Diplom in Politikwissenschaft, sodass man mich als Major oder Hauptmann einstellen könnte. Bundeswehrmäßig habe ich außer meinem Wehrdienst bei den Gebirgsjägern vor 17 Jahren überhaupt nichts anzubieten.