ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 19:39:37GA GA GA GA GA GA GA GA GA und das in Großbuchstaben, ja mei.
Ja sorry.meinte die"aga". Klar mit Lehrgang und so weiß ich. Bei mir gehts nur darum das ich wissen will wie das in der vollausbildung ist. Les immer verschiedene Sachen bzw höre.
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:51:32
Sorry das ich dich nun durch Löcher. Bin noch ein greenhorn :-D . Den Zapfenstreich unterliege ich noch in der ag oder? Und in der vollausbildung nicht mehr? Weil ich über 25 jahre bin? Kann der zug Führer mir trotzdem befehlen das ich dem Zapfenstreich unterlieg bei mir? Problem bei mir ist das ich mir extra ne Wohnung genommen hab 30km entfernt und tiere habe schon lange und ich die nicht weg geben kann/ will. Momenten passt mutter noch auf aber nur während der ag
Zitatc) Ausgangsregelung
217. Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften während der Dauer der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
bis zum Zapfenstreich (23:00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,
- Mannschaften nach Ablauf der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
und Unteroffiziere ohne Portepee (oP) bis zum Frühstück, soweit sie zum
Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
(Morgenkost) verpflichtet sind,
- Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn.
Dies gilt auch für Unteroffiziere oP und Mannschaften, soweit sie vom Wohnen in
der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit
sind.
Unteroffiziere oP mit bestandener Feldwebel-/Bootsmannprüfung gemäß § 14 der Soldatenlaufbahnverordnung4)
können vom Disziplinarvorgesetzten den Unteroffizieren mP
gleichgestellt werden.
218. Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit, für
einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort seiner Entscheidung unter
Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können.
Der Disziplinarvorgesetzte kann unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder
im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann der Disziplinarvorgesetzte den
freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z.B. bei
Ausbildungsvorhaben, Übungen und Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte
Einheit oder für einzelne Soldaten beschränken.
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:00:47
Hab heute nochmal mit jemand geredet .er sagte in der vollausbildung schläft man noch in der Kaserne? :-/