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Autor schlammtreiber
 - 27. August 2014, 08:28:43
Von "awesome"  :)
Autor Ralf
 - 26. August 2014, 19:48:38
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 19:39:37
Ja sorry.meinte die"aga". Klar mit Lehrgang und so weiß ich. Bei mir gehts nur darum das ich wissen will wie das in der vollausbildung ist.  Les immer verschiedene Sachen bzw höre.
GA GA GA GA GA GA GA GA GA und das in Großbuchstaben, ja mei.

Wo kommt denn in Grundausbildung das führende "a" her?  :o
Autor Flexscan
 - 26. August 2014, 19:46:18
und das nächste Mal nur einen Account benutzen.
Doppelaccounts sind unerwüncht und werden gesperrt.

Desweiteren wurde von DIR! die gleiche Frage schon einmal gestellt.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=48511.msg495404#msg495404
von daher mache ich hier erst einmal zu.
Autor KlausP
 - 26. August 2014, 19:42:48
Was ist eigentlich an dem Vorschriftenzitat so unverständlich? Und welche "Vollausbildung" in welcher Teilstreitkraft/welcher Truppengattung meinen Sie eigentlich?
Autor walker009
 - 26. August 2014, 19:39:37
Ja sorry.meinte die"aga". Klar mit Lehrgang und so weiß ich. Bei mir gehts nur darum das ich wissen will wie das in der vollausbildung ist.  Les immer verschiedene Sachen bzw höre. 
Autor Ralf
 - 26. August 2014, 19:24:09
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:51:32
Sorry das ich dich nun durch Löcher. Bin noch ein greenhorn :-D . Den Zapfenstreich unterliege ich noch in der ag oder? Und in der vollausbildung nicht mehr? Weil ich über 25 jahre bin? Kann der zug Führer mir trotzdem befehlen das ich dem Zapfenstreich unterlieg bei mir? Problem bei mir ist das ich mir extra ne Wohnung genommen hab 30km entfernt und tiere habe schon lange und ich die nicht weg geben kann/ will. Momenten passt mutter noch auf aber nur während der ag

Wie wäre es denn, wenn du wenigstens die Grundausbildung korrekt abkürzt, nachdem ich schon deinen ersten Post korrigiert habe?
Autor ulli76
 - 26. August 2014, 18:56:07
Es wird immer mal Lehrgänge, Übungen und sonstige Situationen geben, wo du nicht abends nach Hause kannst. Oft ist das planbar, aber nicht immer.
Autor walker009
 - 26. August 2014, 18:51:32
Sorry das ich dich nun durch Löcher. Bin noch ein greenhorn :-D . Den Zapfenstreich unterliege ich noch in der ag oder? Und in der vollausbildung nicht mehr? Weil ich über 25 jahre bin? Kann der zug Führer mir trotzdem befehlen das ich dem Zapfenstreich unterlieg bei mir? Problem bei mir ist das ich mir extra ne Wohnung genommen hab 30km entfernt und tiere habe schon lange und ich die nicht weg geben kann/ will. Momenten passt mutter noch auf aber nur während der ag
Autor KlausP
 - 26. August 2014, 18:44:08
Was für'n Unsinn. Wenn der Soldat nicht dem Zapfenstreich unterliegt, kann er die Nacht verbringen wo er will, so lange er am nächsten Tag pünktlich in der Einheit ist. Wann das ist legt die ZDv 10/5 fest:

Zitatc) Ausgangsregelung

217. Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften während der Dauer der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
bis zum Zapfenstreich (23:00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind,
- Mannschaften nach Ablauf der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
und Unteroffiziere ohne Portepee (oP) bis zum Frühstück, soweit sie zum
Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
(Morgenkost) verpflichtet sind,
- Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn.
Dies gilt auch für Unteroffiziere oP und Mannschaften, soweit sie vom Wohnen in
der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit
sind.
Unteroffiziere oP mit bestandener Feldwebel-/Bootsmannprüfung gemäß § 14 der Soldatenlaufbahnverordnung4)
können vom Disziplinarvorgesetzten den Unteroffizieren mP
gleichgestellt werden.

218. Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit, für
einen Soldaten, sich nach eigenem Ermessen an einem Ort seiner Entscheidung unter
Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse aufhalten zu können.
Der Disziplinarvorgesetzte kann unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse oder
im Rahmen einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen Freiheitsentziehung
den freien Ausgang beschränken. Insbesondere kann der Disziplinarvorgesetzte den
freien Ausgang vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z.B. bei
Ausbildungsvorhaben, Übungen und Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte
Einheit oder für einzelne Soldaten beschränken.

Autor walker009
 - 26. August 2014, 18:41:10
Andere haben auf ihren zettel heimschlàfer stehen.  Sind aber auch unter 25 . Ich bin 27 jahre aber bei mir steht weder was von stube noch von heimschlàfer
Autor walker009
 - 26. August 2014, 18:31:20
Weil das ja die vollausbildung ist. Die "Ausbildung"
Autor KlausP
 - 26. August 2014, 18:04:24
Zitat von: walker009 am 26. August 2014, 18:00:47
Hab heute nochmal mit jemand geredet .er sagte in der vollausbildung schläft man noch in der Kaserne?  :-/

Mit welcher Begründung?
Autor walker009
 - 26. August 2014, 18:00:47
Hab heute nochmal mit jemand geredet .er sagte in der vollausbildung schläft man noch in der Kaserne?  :-/
Autor Florian Walker
 - 25. August 2014, 20:46:30
Kurz und knapp.danke :)  :D
Autor dunstig
 - 25. August 2014, 20:27:49
Nach der AGA braucht man nicht mehr in der Kaserne zu verbleiben. Da Sie außerdem über 25 sind, haben Sie nichtmals Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne.