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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 03. Juni 2014, 14:16:35
Zitat@F_K: Warum den so hitzig?

Wieso hitzig? Ich stelle emotionslos Tatsachen fest.

Der "Getroffene" mag da mehr Emotionen im Spiel haben ...
Autor wolverine
 - 03. Juni 2014, 13:47:21
Die Hitze. Keiner braucht Temperaturen über 20 Grad!
Autor bench87
 - 03. Juni 2014, 13:18:09
@F_K: Warum den so hitzig? Hab ich dir was getan? Ich hatte ne falsche Info und hab mich entschuldigt und hatte jetzt halt das Bedürfnis die falsche Info in eine richtige umzuwandeln.
Autor bench87
 - 03. Juni 2014, 13:13:38
alles klar, damit wurden alle Unklarheiten beseitigt und ich konnte mein Unwissenheit und meine Fehlinformationen verbessern ;D
Danke ;)
Autor swobby
 - 03. Juni 2014, 13:05:14
Das unverzüglich legt sich hier auch auf Änderungen!!! Der Zustand hier ist ein IST Zustand und das schon seit dem Tagen im KC und da wurden sie am ersten Tag gefragt ob es Änderungen seit einreichen der Bewerbung gab! Und genau hier sind wir wieder bei dem Problem!
Zitat von: bench87 am 03. Juni 2014, 12:17:42


Nur rein aus Interesse, ich will kein Tipp geben oder sonstiges. Ich habe ein Schreiben "Hinweis für den Diensteintritt (Mannschaften/ Unteroffiziere)"
13. ergänzende Hinweise
Sollte eine Änderung in ihrem persönlichen Verhältnisses eingetreten sein oder sich ihr Gesundheitszustand gegenüber den Angaben und Festellungen der Annahmeuntersuchung verschlechtert haben, so haben sie dies unverzüglich ihrem zuständigen Zentrum für Nachwuchsgewinnung, spätestens jedoch bei Diensteintritt ihrer Einheit mitzuteilen. Verschweigen sie auf Befragung eine solche Änderung oder Verschlechterung, können sie nach ihrer Einstellung fristlos aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit entlassen werden.


Daher ist es hier klar das unverzüglich in diesem zusammenhang schon viel zu spät ist.
Autor F_K
 - 03. Juni 2014, 12:59:07
Zitat"raus"

Also nicht nur weitertragen von Lügen / Falschinformationen - sondern auch das eigene Wort brechen.

Unverzüglich ist in diesem Fall eng auszulegen - kommt die Anhörung von der Polizei / StA, sollte das KC innerhalb weniger Tage informiert werden.

Da mehr als 2 Wochen zu warten, ist in jedem Fall ein schuldhaftes Handeln.
Autor swobby
 - 03. Juni 2014, 12:50:58
Unverzüglich

Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.

Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag (z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen) verwandt wird.

Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird. 
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu. 
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.

An den Begriff sind eine Reihe von Handlungen geknüpft, deren Rechtsfolgen von der Unverzüglichkeit abhängen.
Beispiele:

Anfechtung von Willenserklärungen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 121 Absatz 1 BGB)Untersuchung und Rüge der mangelhaften Ware beim Handelskauf (§ 377 Absatz 1 Handelsgesetzbuch, HGB)Verlustanzeige des Vorstandes an die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (§ 92 Absatz 1 Aktiengesetz, AktG)Nachholen der Schwangerschaftsmitteilung an den Arbeitgeber (§ 9 Absatz 1 MuSchG)Antrag auf wettbewerbsrechtliche Nachprüfung von Auftragsvergaben (§ 107 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB)Terminbestimmung im Zivilprozess durch den vorsitzenden Richter (§ 216 Absatz 2 Zivilprozessordnung, ZPO)Praxistipp:

Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem - in Anlehnung an § 626 Absatz 2 BGB - bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.



Autor Flexscan
 - 03. Juni 2014, 12:44:25
Zitat von: bench87 am 03. Juni 2014, 12:17:42
13. ergänzende Hinweise
Sollte eine Änderung in ihrem persönlichen Verhältnisses eingetreten sein oder sich ihr Gesundheitszustand gegenüber den Angaben und Festellungen der Annahmeuntersuchung verschlechtert haben, so haben sie dies unverzüglich ihrem zuständigen Zentrum für Nachwuchsgewinnung, spätestens jedoch bei Diensteintritt ihrer Einheit mitzuteilen. Verschweigen sie auf Befragung eine solche Änderung oder Verschlechterung, können sie nach ihrer Einstellung fristlos aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit entlassen werden.

wie definierst Du bitte unverzüglich?
Autor Muegge75
 - 03. Juni 2014, 12:32:58
@bench87

... unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Verzögern. Also quasi sofort nach Bekanntwerden des Umstandes. Im Falle eines Freitages reicht wohl sicher der folgende Montag, aber mit Dienstag wird schon schwer zu argumentieren. Fällt nun der Montag mit dem Dienstantritt zusammen gilt wohl spätestens bei Dienstantritt.

Anyway es ist wie Ralf schon sagte.

Und soweit ich es richtig verstanden haben, hatte der TE ein bereits laufendes Vefahren im KC verschwiegen und sucht nun nach "Auswegen" aus der Misere.
Autor Ralf
 - 03. Juni 2014, 12:28:40
Und falls nun die Frage kommt, wann denn erst zum Dienstantritt, dann als Beispiel:
Montag Dienstantritt. Am Samstag eine Verletzung erlitten, dann braucht man am Wochenende nicht im KC anrufen. Das meldet man dann am Montag zum Dienstantrit.
Autor Ralf
 - 03. Juni 2014, 12:26:17
Zitatso haben sie dies unverzüglich ihrem zuständigen Zentrum für Nachwuchsgewinnung,
Da steht es.
Autor bench87
 - 03. Juni 2014, 12:17:42

Zitat

Hast Du dazu eine Quelle?


Nur rein aus Interesse, ich will kein Tipp geben oder sonstiges. Ich habe ein Schreiben "Hinweis für den Diensteintritt (Mannschaften/ Unteroffiziere)"
13. ergänzende Hinweise
Sollte eine Änderung in ihrem persönlichen Verhältnisses eingetreten sein oder sich ihr Gesundheitszustand gegenüber den Angaben und Festellungen der Annahmeuntersuchung verschlechtert haben, so haben sie dies unverzüglich ihrem zuständigen Zentrum für Nachwuchsgewinnung, spätestens jedoch bei Diensteintritt ihrer Einheit mitzuteilen. Verschweigen sie auf Befragung eine solche Änderung oder Verschlechterung, können sie nach ihrer Einstellung fristlos aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit entlassen werden.


Bitte keine dummen Kommentare o.ä. Mich interessiert es und wenn ich irgendwo falsch liege freu ich mich dazu zu lernen um so Fehler wie oben nicht wieder zu machen.

Mfg bench
Autor bench87
 - 02. Juni 2014, 15:52:47
"raus"
Autor bench87
 - 02. Juni 2014, 15:52:02
Ich nehm alles zurück und halte mich. Entschuldige Marco88
Autor F_K
 - 02. Juni 2014, 15:48:28
Bench87:

ZitatKlatschen und Lügen sind Bruder und Schwester.

(.. und wenn Du dich tatsächlich beworben hast, kennst Du die Wahrheit, Deine Lüge ist also grob fahrlässig).