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Zusammenfassung

Autor Bionic
 - 15. Juni 2014, 13:57:45
Eine nicht ganz gerade Wirbelsäule, laut Roentgenbild liegen die Messwerte noch im zulässigen Rahmen. Nach einmal nach vorn und nach hinten beugen und Handauflegen des Arztes auf der Wirbelsäule wurde es dann T6.
Also T6 das war die mündliche Info des Arztes, schriftlich kommt es erst noch.

Ein anderer Arzt hätte da auch eine andere Diagnose stellen können.

Mir wurde geraten Widerspruch einzulegen, wenn die Diagnose von einem Arzt außerhalb der BW gestellt worden wäre. Erst als klar war, dass der Befund schon vom BW Arzt stammt sah es anders aus. Man wolle keine 2 Militärärzte gegeneinander ausspielen.
Autor ulli76
 - 15. Juni 2014, 13:52:39
Da wird der Orthopäde einen Fehler gemacht haben.
In der Anlage 3.1 der ZDv 46/1 (das ist die Anlage für FWDL) sind keine IVer-Gradationen vorgesehen und damit auch kein T6 möglich. Grundlage für T6 ist nämlich, dass eine Gesundheitsnummer mit einer IVer-Gradation vergeben wurde.

Was für ein "Gebrechen" hast du denn, was die Grundlage der Gesundheitsziffer war?
Autor KlausP
 - 15. Juni 2014, 13:36:13
Und auch in diesem Fall gilt:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen (bestimmten) Tauglichkeitsgrad.

Und den Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellt nicht der Bewerber sondern die Bundeswehr, wenn sie den ihn trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen unbedingt einstellen will.
Autor mailman
 - 15. Juni 2014, 13:32:35
Und gegen was will man Widerspruch einreichen?  Wenn er doch aussichtslos ist?

Zudem sind Probleme Gelenken immer schlecht für den Sodlatenberuf
Autor Bionic
 - 15. Juni 2014, 13:30:32
ja, 23 Monate FWD, mir ist es viel wert
Autor mailman
 - 15. Juni 2014, 13:26:03
Und das ganze für ein paar Monate FWD?
Autor Bionic
 - 15. Juni 2014, 13:24:25
Hallo,
Nach meinem letzten noch ausstehendem Arzttermin beim Orthopäden wurde ich T6 gemustert. Daraufhin hat mir der Musterungsarzt gesagt, dass man einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen kann, der auch oft erfolgreich ist.
Der für den FWD zuständige Berater im KC hat genau das verneint, beim FWD besteht diese Möglichkeit nicht. Ich könnte jedoch Widerspruch einlegen.
Da die Untersuchung, die zur Ausmusterung führte durch einen Militärarzt vorgenommen wurde, wäre der Widerspruch allerdings aussichtslos.
Vorbehaltlich dieser letzten Untersuchung hatte ich schon eine Einplanung zum 1.10.

Jetzt bin ich unschlüssig, ob es sich lohnt dafür zu kämpfen und Widerspruch einzulegen oder ob es nur falsche Hoffnungen sind.
Hat jemand Erfahrungen damit?