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Zusammenfassung

Autor Flexscan
 - 18. Juni 2014, 17:40:16
Zitat von: StOPfr am 18. Juni 2014, 13:55:53
Zitat von: Flexscan am 18. Juni 2014, 13:38:05
Wieso sollte die Bundeswehr jemanden einstellen, der nur noch ein Bein hat und dann die Heilungskosten übernehmen.
Was wird so etwas kosten   ????

Da kann dir sicher unser Forendoc besser Auskunft geben als ich ;)
Autor liebl-86@web.de
 - 18. Juni 2014, 14:04:35
Mich kostet es null komma null hab von der AOK
Einen Härtefall genehmigt bekommen  ;D
Autor wolverine
 - 18. Juni 2014, 14:02:19
Ganz viele Gebete und ein Reise nach Lourdes? ???
Autor StOPfr
 - 18. Juni 2014, 13:55:53
Zitat von: Flexscan am 18. Juni 2014, 13:38:05
Wieso sollte die Bundeswehr jemanden einstellen, der nur noch ein Bein hat und dann die Heilungskosten übernehmen.
Was wird so etwas kosten   ????
Autor liebl-86@web.de
 - 18. Juni 2014, 13:42:48
Lass ich ja machen HKP ist ja schon genehmigt :)
Autor F_K
 - 18. Juni 2014, 13:38:54
Es wird eine EINSTELLUNGunterschung gemacht - ggf. werden Laborergebnisse der Musterung genutzt, sofern diese nicht zu alt sind.

Immer wird aber eine zahnärztliche Untersuchung / Zahnstatus gemacht, dies fehlt ja in der Musterung regelmäßig.

Lass Deine Zähne halt in Ordnung bringen, bis zum 1. 10. ist ja noch genügend Zeit.
Autor Flexscan
 - 18. Juni 2014, 13:38:05
Zitat von: liebl-86@web.de am 18. Juni 2014, 13:24:46

Wie bei Dienstantritt wird nochmal alles untersucht ?

Natürlich.
Wieso sollte die Bundeswehr jemanden einstellen, der nur noch ein Bein hat und dann die Heilungskosten übernehmen.
Ok etwas sarkastisch aber ich hoffe, man versteht was ich meine ;)
Aus diesem Grund muss auch jede Veränderung des Gesundheitszustandes dem KC  gemeldet werden.
Es gibt genug Kameraden, die am 2ten Tag nach dem Ärztecheck wieder nach Hause fahren.
Autor liebl-86@web.de
 - 18. Juni 2014, 13:24:46
Art des Dienstverhältnis ist SaZ 12
Wie bei Dienstantritt wird nochmal alles untersucht ?
Ne war ja nur ne Frage machen lasse ich es schon
Autor F_K
 - 18. Juni 2014, 13:21:41
Frage: Art des Dienstverhältnisses?
Warum läst Du es nicht machen?

(.. und klar, es wird im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ein Zahnstatus gemacht, wesentlich gründlicher als bei der Tauglichkeitsuntersuchung, wo normalerweise kein Zahnarzt beteiligt ist. Und ja, wenn es "grobe Dinge" sind, kann dies zu einer Untauglichkeit führen ... )
Autor liebl-86@web.de
 - 18. Juni 2014, 13:03:12
Hallo ich war im Mai in München bei machen Hallogsfeststellung
dort habe ich T2 bekommen. Meinen Einberufungsbescheid
habe ich schon am 1.10 gehts los. Mir fehlen aber 2 Backenzähne
Muss ich das vor Dienstantritt noch machen lassen ?
Oder wird das nicht mehr kontrolliert ?

Danke für Antworten