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Autor ulli76
 - 21. Juni 2014, 12:31:04
@Yauki: Wenn du dich so wenig um deine eigenen Angelegenheiten kümmerst, dann ist dir ehrlich gesagt auch nicht wirklich zu helfen.
Autor Elvis22
 - 21. Juni 2014, 11:56:46
Um mal auf die Ursprungsfrage einzugehen: Du hast die gleichen Ansprüche, wie ein SaZ mit gleicher Dienstzeit, der auf "normalem" Wege die Bundeswehr verlässt. Heißt: Wenn du zum Zeitpunkt deiner Entlassung wegen DU beispielsweise 8 Jahre dabei warst, hast du dieselben Ansprüche wie ein SaZ8, der zum selben Zeitpunkt sein reguläres DZE hat. Das bezieht sich sowohl auf BFD-Leistungen, wie auch Übergangsgebührnisse etc.
Also Saz 2 stehen dir soweit ich weiß allerdings nur eine Übergangsbeihilfe (Abfindung) vom 2-fachen des letzten Monatsgehalts zu (ohne Gewähr).
Autor Yauki
 - 20. Juni 2014, 19:48:57
ich wohne 600km weit weg, der artzt hat mich 2mal gesehn unterschrieben es eingeleitet. seid dem bin ich zuhause ca 1 1/2 monate
Autor ulli76
 - 20. Juni 2014, 18:56:32
Damit hat aber der Spieß nichts zu tun.

Wie weit ist das DU-Verfahren denn überhaupt und was sagt der Truppenarzt dazu, dass du dich dienstfähig fühlst und du keine weiteren Atemprobleme hast?
Autor Yauki
 - 20. Juni 2014, 18:41:55
Ich werde am Montag mal meinen Spieß anrufen und ihm erklären das es mir viel besser geht und ich neu getestet werden will.. das sich in den letzen 2-3 monaten einiges verändert hat
Autor KlausP
 - 20. Juni 2014, 18:39:52
Wurde das DU-verfahren schon eingeleitet? Wenn ja, von wem? Wurden Sie dazu angehört?

Ich empfehle Ihnen dringend, sich mit dem für Ihren Standort zuständigen Sozialdienst in Verbindung zu setzen.

Zitathm ich komme garnicht dazu stellung zu nehmen.. ich bekomm brief soll unterschreiben der geht zurück un dich warte

Das ist ja völliger Unfug. Sie haben in jeder Phase des DU-verfahrens das Recht, angehört zu werden bzw. schriftlich Stellung zu nehmen. Wenn man Ihnen etwas zuschickt was Sie unterschreiben und zurückschicken sollen und Sie verstehen nicht worum es dabei geht, rufen Sie Ihren Disziplinarvorgesetzten an und lassen sich das erläutern. Dazu ist erverpflichtet.
Autor ulli76
 - 20. Juni 2014, 18:38:57
Du hast im Laufe des DU-Verfahrens mindestens 2x die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Dafür musst du sogar unterschreiben. Wenn du diese Gelegenheit nicht nutzt, dann kann man dir echt nicht helfen.

Was die BFD-Ansprüche angeht- hast du mal mit deinem BFD-Berater gesprochen?
Autor Yauki
 - 20. Juni 2014, 18:35:11
mir ging es mehr darum zu wissen ob man ansprüche hat sprich BFD:. weil manche sagen nein der verfällt manche sagen ja man hat und deswegen wollte ich einfach mal fragen was man bekommt etc..
hm ich komme garnicht dazu stellung zu nehmen.. ich bekomm brief soll unterschreiben der geht zurück un dich warte .. bis iwann dann gesagt wird du jetz kannst uniform abgeben... hm
Autor ulli76
 - 20. Juni 2014, 18:32:54
du hast ja im Laufe des DU-Verfahrens mehrfach die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Aber warum du jetzt auf die Idee kommst, dass die Bundeswehr für die Finanzierung deines Zivillebens zuständig sein soll, erschließt sich mir nicht wirklich.
Autor Yauki
 - 20. Juni 2014, 18:29:30
Sollte zur versetzung kommen ( raum Idar Oberstein )
mir wurde von meinem spieß gesagt das er schon mehr beschwerden gehabt hätte von leuten die in dem raum auf einem lehrgang waren.. zuhause ging es mir nach 1 tag wieder gut.. und nun warw ich schon lange nicht mehr da.. ! und mache regelmäßig sport und mir gehts wieder richtig gut.. also weiß auch nicht. ich bin meiner meinung nach dienstfähig.. nur eben nicht in der kaserne wo ich da war.. aber das klingt glaub ich so als würde ich da nicht hinwollen ... ( ich wollte auf wunsch dort hin ) ... das es so gekommen ist war echt doof.. den es war heimatnah.. :(
Autor ulli76
 - 20. Juni 2014, 18:24:56
Lass mich raten- Laufbahnrelevanter Lehrgang? Und du hattest da entweder Probleme mit körperlicher Anstrengung oder hast da auf irgendwas allergisch reagiert?
Autor Yauki
 - 20. Juni 2014, 18:20:52
ja es wurde angegeben.
ich war kommandiert für ein halbes jahr und dort wurde der zustand schlechter hab keine luft bekommen etc,.. wurde in die klinik gebracht und mit medikamenten zugedröhnt... es wurde nicht besser...  wurde zurückkommandiert das DU wurde eingeleitet und ich wurde nach hause geschickt ... ich bin un zuhause hab mich gelangweilt.. weil ich ohne probleme dienst machen könnte ! also hab ich beschlossen wieder gegen das asthma zu kämpfen da ich früher leistungssport gemacht habe..!
die medikamente hab ich abgesetzt und nurnoch das notfallspray nehm ich wenn es bedarf hat aber hat es momentan nicht.. ! allergie tabletten nehm ich regelmäßig..
durch den sport den ich nun   wieder regelmäßig mache hat sich mein zustand wesentlich verbessert ! ich werde wieder fitter und merke sogut wie nichts mehr... und warte nun nur immer auf die ätzlichen bescheide ...  bis zur entlassung... obwohl es mir wiederwesentlich besser geht.. und das ohne medikamente
Autor mailman
 - 20. Juni 2014, 18:17:10
Wurde das bei der  Musterung auch angegeben?
Autor ulli76
 - 20. Juni 2014, 18:17:05
Und wieso leitet man jetzt ein DU-Verfahren für eine Krankheit ein, die du schon zum Zeitpunkt der Musterung hattest?
Autor Yauki
 - 20. Juni 2014, 18:15:56
2 Jahre