ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatGenerell lässt sich sagen: Der Wunsch des Reservisten nach einem bestimmten Lehrgang ist in nahezu keinem mir bekannten Falle eine Anforderungsgrundlage !
ZitatWas da mehr ins Gewicht fallen sollte ist der Bedarf der Truppe, der sich jedoch im Falle der EEH B in Grenzen hält.
Zitat von: F_K am 24. Juni 2014, 09:47:55Zitat"Mehr" wird nur dann gehen, wenn es für den Dienstposten notwendig ist.Lieber Tommie,
schrieb ich doch schon ...
Zitat"Mehr" wird nur dann gehen, wenn es für den Dienstposten notwendig ist.
ZitatDer Einsatzersthelfer B verfügt über die Fähigkeit zur fachgerechten Durchführung der Ersten Hilfe im Grundbetrieb und zur erweiterten Durchführung begrenzter lebensrettender Sofortmaßnahmen nach Algorithmus im Rahmen der Notstandskompetenz im Einsatz, einschließlich der Erstversorgung definierter traumatologischer Verletzungsmuster des Gefechtsfeldes im Rahmen der Selbst- und Kameradenhilfe.