Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor FmUffz
 - 23. Juni 2014, 16:18:07
Die Frage ist ob die Bank überhaupt ein Nachweis haben will ob der Vater das Sorgerecht hat.
Evtl. nur Ausweis und das war es.
Autor Kommandant der Käsespatzn
 - 23. Juni 2014, 15:28:19
Hallo!

Der zweite Erziehungsberechtigte kann doch bestimmt auch seine Unterschrift über Fax oder Brief dem Dokument hinzufügen.
Die Leute bei der Bank stellen sich ja gerne immer etwas an, aber da muss man sich meiner Meinung gar nicht viel bei denken.

Viele Grüße
Autor chefzwerg
 - 23. Juni 2014, 13:37:19
Aus den Erfahrungen heraus, die wir mit unseren Söhnen gemacht haben, kann ich dir sagen, dass
dein Einstellungsbescheid bzw. deine Dienstantrittsaufforderung der Bank reichen wird, da du auch später,
außer deine SAZ-Urkunde nichts weiter von der BW erhälst.
Das alles ist bspw. auch völlig ausreichend für die Bewilligung des Antrages auf Kindergeld, was
jedoch deine Eltern beantragen müssen und es auch tun sollten, da OAs diesbezüglich gleichgestellt
sind, mit Auszubildenden usw., vorausgesetzt, es handelt sich um eine ERSTausbildung.

LG Chefzwerg
Autor JonK
 - 23. Juni 2014, 13:24:20
Wunderbar, danke! Mehr wollte ich gar nicht wissen :)
Autor Ralf
 - 23. Juni 2014, 13:16:40
Du bekommst mit Ernennung zum SaZ eine Dienstzeitfestsetzung. Oftmals reicht das auch schon einigen Stellen als Nachweis aus. Da das aber erst nach Dienstantritt ist, würde ich nun den Einplanungsvermerk des BAPersBw mitnehmen (da steht ja Dienstantritt etc drauf) und denen das erklären.
Falls du als Minderjähriger ein Kto alleine eröffnen darfst, sollte das erst einmal ausreichen.
Autor JonK
 - 23. Juni 2014, 13:13:27
Zitat von: Kartesh am 23. Juni 2014, 13:02:08
@Topic: Ich selber hatte immer einer dieser Schülerkonten, ich kann dir leider aber nicht sagen wie das "damals" lief. Ich würde vorschlagen das du am besten persönlich mal bei einer Bank deiner Wahl nachfragst.

Dein baldiger Crewkamerad :D

Klasse noch einer!!! :D

Biste schon bei uns in der FB-Gruppe? :)
Autor JonK
 - 23. Juni 2014, 13:07:35
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.

Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!

Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.

Danke für den Hinweis aber da geh ich dann doch lieber direkt selbst hin - soll ja gesund sein.

Den Kommentar nehm ich dann mal als Ansporn ihn im Dienst zu widerlegen :P
Autor Darkir
 - 23. Juni 2014, 13:03:34
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.

Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!

Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.


du sprichst mir sowas von aus der seele  ;D
Autor Kartesh
 - 23. Juni 2014, 13:02:08
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.

Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?


Aldi talk?

@Topic: Ich selber hatte immer einer dieser Schülerkonten, ich kann dir leider aber nicht sagen wie das "damals" lief. Ich würde vorschlagen das du am besten persönlich mal bei einer Bank deiner Wahl nachfragst.

Dein baldiger Crewkamerad :D
Autor JonK
 - 23. Juni 2014, 13:01:18
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.

Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?

Ja das werd ich machen, weiteres fragen bringt hier wohl nichts mehr lol

PS: Prepaid-Karte und über den Vater  ;)
Autor BulleMölders
 - 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.

Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!

Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.
Autor wolverine
 - 23. Juni 2014, 12:59:38
Wenn die Eltern der Verpflichtungserklärung zugestimmt haben, könnte man § 113 BGB so auslegen, dass damit auch für Verträge im Zusammenhang damit die Zustimmung erteilt ist.
Sie sind verpflichtet Dienst zu leisten (aufgrund der abgegebenen Erklärung)! Die dafür gezahlte Besoldung muss irgendwo hin. Dazu braucht man ein Konto. = Zusammenhang.
Autor F_K
 - 23. Juni 2014, 12:57:07
Schwerhörig?

Geh zu Deiner Bank und kläre es dort!
Autor Darkir
 - 23. Juni 2014, 12:55:55
ich bin raus.....
Autor JonK
 - 23. Juni 2014, 12:55:12
Zitat von: Darkir am 23. Juni 2014, 12:53:19
Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Aus diesem Grund ist die Eröffnung eines Girokontos nur mit der Einwilligung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten zulässig. Diese müssen bei der Kontoeröffnung anwesend sein und müssen der Kontoeröffnung schriftlich zustimmen. Hierbei gilt, dass beide Elternteile oder alle erziehungsberechtigten Personen diese Einwilligung unterschreiben müssen. Das gilt übrigens auch nach einer Scheidung. Besteht das gemeinsame Sorgerecht, müssen weiterhin beide Sorgeberechtigten der Kontoeröffnung zustimmen. Bei dem alleinigen Sorgerecht muss dieses unter Umständen der Bank durch Vorlage des Scheidungsurteils oder einer entsprechenden amtlichen Erklärung belegt werden.

das steht auf der seite im 2. abschnitt.

es ist keine ausbildung. du bist in erster linie soldat....

Und wie gesagt, direkt da drunter steht das hier:

ZitatEinzige Ausnahme für eine Kontoeröffnung ohne Einwilligung der Eltern besteht bei der Eröffnung eines Girokontos, welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll. Hier muss allerdings der Ausbildungsvertrag bei der Kontoeröffnung vorgelegt werden.