ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Kartesh am 23. Juni 2014, 13:02:08
@Topic: Ich selber hatte immer einer dieser Schülerkonten, ich kann dir leider aber nicht sagen wie das "damals" lief. Ich würde vorschlagen das du am besten persönlich mal bei einer Bank deiner Wahl nachfragst.
Dein baldiger Crewkamerad
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.
Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!
Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:59:54
Ein Nachbrenner!
Bei den meisten Bank- oder Sparkassenfilialen kann man auch Anrufen und Nachfragen.
Da wäre die Frage wahrscheinlich schon geklärt.
Aber wenn ich das so lese, dann kann ich Nachvollziehen, das der TE die Offizierseignung für die Marine mit 17 bekommen hat.
Er verkörpert das Motte (Machen Sie Mal) der Marine Schule Mürwik (MSM) geradezu vorbildlich!
Man gut das es an Bord so viele Bootsleute gibt.
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.
Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?
Zitat von: BulleMölders am 23. Juni 2014, 12:52:26
Wenn Sie schon einen Einberufungsbescheid haben, dann gehen Sie damit zur Bank/Sparkasse und Fragen die ob das ausreicht. Denn nur die jeweilige Bank/Sparkasse wird Ihnen das definitiv sagen können.
Mit 17 noch kein eigenes Konto. Wie bezahlt man da denn sein Handy Rechnungen und seine Online Einkäufe?
Zitat von: Darkir am 23. Juni 2014, 12:53:19
Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Aus diesem Grund ist die Eröffnung eines Girokontos nur mit der Einwilligung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten zulässig. Diese müssen bei der Kontoeröffnung anwesend sein und müssen der Kontoeröffnung schriftlich zustimmen. Hierbei gilt, dass beide Elternteile oder alle erziehungsberechtigten Personen diese Einwilligung unterschreiben müssen. Das gilt übrigens auch nach einer Scheidung. Besteht das gemeinsame Sorgerecht, müssen weiterhin beide Sorgeberechtigten der Kontoeröffnung zustimmen. Bei dem alleinigen Sorgerecht muss dieses unter Umständen der Bank durch Vorlage des Scheidungsurteils oder einer entsprechenden amtlichen Erklärung belegt werden.
das steht auf der seite im 2. abschnitt.
es ist keine ausbildung. du bist in erster linie soldat....
ZitatEinzige Ausnahme für eine Kontoeröffnung ohne Einwilligung der Eltern besteht bei der Eröffnung eines Girokontos, welches in Verbindung mit einer Ausbildung als Gehaltskonto genutzt werden soll. Hier muss allerdings der Ausbildungsvertrag bei der Kontoeröffnung vorgelegt werden.