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Autor chkoha
 - 08. Februar 2006, 06:36:04
@wadenbeisser
Wozu dieses polizeiliche Führungszeugnis dienen soll, kann ich Dir nicht verraten.
Soll aber neben der Einverständniserklärung des Res. sowie der EVE des Arbeitgebers vorliegen.
p.s. PzGrenBtl 342 Koblenz ? Da war ich auch mal, in der 1.
Autor wadenbeisser
 - 07. Februar 2006, 17:33:07
@ chkoha: Wofür soll denn das Führungszeugnis "dienen"?
@ F_K: Das Einverständnis der Reservisten für die Anforderung eines Führungszeugnis ist nicht erforderlich.

@ all:
In bestimmten Fällen muß der S1/PersMObBerab sogar ein Führungszeugnis anfordern und auch bei höheren Stellen vorlegen (z.B.: Beförderungsdokumentation)
Autor Perser
 - 04. Februar 2006, 22:33:24
Guten Abend!

Also ich muß jedesmal wenn ich einberufen werde feststellen, daß ein sehr aktuelles Führungszeugnis vorliegt. Das forderte bisher immer das KWEA an. Für sowas macht sich mein PersMobFw auch nicht die Finger schmutzig. Dann soll doch Dein neuer MobTrT Dich einfach mal für ein Paar Tage einberufen...

Argumentationshilfen gegenüber dem Chef sind: internationale Erfahrungen, Motivation für den Mitarbeiter. Größere Firmen stellen sogar sehr gerne Mitarbeiter für die besondere Auslandsverwendung ab.

Und er kann für vier Monate Dein Gehalt sparen. Zieht mittlerweile bei vielen Firmen auch!

Grüße aus dem kalten Iserlohn
Peter

Autor chkoha
 - 01. Februar 2006, 20:07:16
Hallo,

habe noch mal mit dem netten Herrn im Reg. gesprochen.Es sagte nun, so wichtig wäre das Zeugnis ja nun doch nicht für die freillige Meldung.Sollte eine Einplanung anstehen, dann käme auch die Aufvorderung das Zeugnis vorzulegen.Aber auch nach Rückfrage meinerseits hieß es hierzu : nein, nein, das geht natürlich auf Ihre Kosten, das zahlt die BW nicht.

Aber mal sehen ob das überhaupt was wird.Muß ja eh noch meinen Chef überzeugen das ich erneut 120 Tage unterwegs bin.
Wünscht mir Glück  
Autor F_K
 - 27. Januar 2006, 20:17:24
Liebe Kameraden,

wer PRIVAT ein Führungszeugnis haben möchte, ZAHLT natürlich auch dafür.
Ob eine "Begründung" die Dauer beschleunigt, ist eher fraglich ...

However:
Wenn Behörden (oder die BW) so ein Zeugnis benötigen, wird dem Soldaten eine Einverständniserklärung vorgelegt, die er zu unterschreiben hat, und dann wird das Führungszeugnis von der BW angefordert (ohne Kosten).
Da scheint ein S1 Mann mal wieder keine Ahnung zu haben ....

Autor Mikroboy
 - 27. Januar 2006, 19:59:20
Oder auf dem Amt einfach bescheid sagen für was du es benötigts und das es schneeellll gehen muss....außerdem müsste in deiner PersAkte auch eins vorhanden sein...;)
Autor chkoha
 - 25. Januar 2006, 20:36:44
Kontakt zum S1 Fw ist soo schlecht nicht.Er konnte mir sogar innerhalb von 24 Stunden und nur 4 Telefonaten eine neue Mob-Stelle im Reg beschaffen.
Und das obwohl ich vorher ganz woanders beordert war.
Autor Piet
 - 25. Januar 2006, 20:06:29
Passt zwar nicht direkt, aber:

Vor meiner Meldung zum ULRes musste auch ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Das wurde allerdings durch den S1/S3-Fw MobTrpT angefordert und erledigt. Dürfte eigentlich nichts gegen sprechen, wenn Dein MobTrpT genauso verfährt. Guter Kontakt zum Staber vorhanden? ;)
Autor chkoha
 - 25. Januar 2006, 17:15:50
Hallo zusammen.
Habe heute die Unterlagen bez. einer freiwilligen Meldung für einen Auslandseinsatz vom MobTrT erhalten.
Nun heißt es dort, dass zusätzlich zu allen anderen Dokumenten ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen muß.
Ist diese Regelung neu?
Bei meiner ersten Meldung 2004 hat danach nun wirklich niemand gefragt.

Das Amt kassiert für die Bearbeitung noch 13€ und plant so 3-4 Wochen Wartezeit ein.
Ich bin ja für Schandtaten bereit aber das ist mir nun neu.

Hat jemand von euch Infos dazu?