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Autor Bumblebee
 - 24. Juni 2014, 15:20:31
ZitatDu wurdest ja schon genommen also brauchst du das auch nicht mehr. ist ja nur für die Bewerbung

Falsch. Der Nachweis ist zum Dienstantritt mitzuführen.

Ich habe da einen formlosen Dreizeile ala "Abi, dann zuhause" getippt und unterschrieben.
Autor zetroc
 - 24. Juni 2014, 14:51:26
Zitat von: Kobold123 am 24. Juni 2014, 14:21:01
Musste von meinen Eltern einen zettel ausfüllen lassen das ich bis zum Dienstantritt damals mich bei Ihnen aufgehalten habe und unterschreiben lassen.

Genau so ist es auch richtig, bei eventuellen Leerlaufzeiten einfach von den Eltern bescheinigen lassen (auch wenn es nur 1 Monat ist).
Autor Kobold123
 - 24. Juni 2014, 14:50:36
Du wurdest ja schon genommen also brauchst du das auch nicht mehr. ist ja nur für die Bewerbung
Autor Proteuz
 - 24. Juni 2014, 14:45:22
Mein Dienstantritt ist am 1.7 und das Zeugnis gibt es erst am 4.7. Also bin ich offiziell ja bis zum 4.7 auch Schüler, somit muss ich den Nachweis ja nicht einreichen oder?
Grüße
Autor Kobold123
 - 24. Juni 2014, 14:21:01
Mjr wurde beim karriereberater gesagt ab Beendigung der schule. Musste von meinen Eltern einen zettel ausfüllen lassen das ich bis zum Dienstantritt damals mich bei Ihnen aufgehalten habe und unterschreiben lassen.
Also musst du wahrscheinlich ab dem abgebrochenem Abi nachweisen.
Autor martys
 - 24. Juni 2014, 14:15:29
Hallo,

die Bundeswehr verlangt für die Unterlagen ja einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis. Nun weiß ich nicht so recht, ab wann dieser bei mir gefordert wird, da auf dem Blatt mit den einzureichenden Unterlagen steht ,,lückenloser Tätigkeitsnachweise ab Beendigung der Schulzeit bis heute, beginnend mir Berufsausbildungsvertrag, Kündigungsschreiben, Bescheinidungen der Agentur für Arbeit..".

Im November 2013 habe ich mein Fachabitur abgebrochen und am 01.02.2014 eine Ausbildung angefangen, in der ich aber die Probezeit nicht bestanden habe.

Nun ist meine Frage, ob ich diesen Nachweis ab der Ausbildung, oder schon vorher erbringen soll, da dies hier nicht 100% erkennbar ist, da ja steht, dass dieser mit dem Berufsausbildungsvertrag beginnen soll.

Hoffe jemand kann mir hier helfen.

Vielen Dank im voraus.