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Autor Tommie
 - 09. Juli 2014, 17:40:43
Nichts ;) ! Aber das habe ich auch erst gemerkt, als ich mein Posting schon abgeschickt und Deines nochmal durchgelesen habe :) !
Autor InstUffzSEAKlima
 - 09. Juli 2014, 17:27:50
Was habe ich falsch geschrieben?
Autor Tommie
 - 09. Juli 2014, 14:00:29
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. Juli 2014, 17:45:16Wenn dann ist nur C(E) bzw. C1(E) befristet. Letzterer bis 50 Jahre, ebenso der bis 1999 erteilte 2er.

Der Führerschein der Klasse CE, nicht aber der der Klasse C1E, war in der Vergangenheit bis zu einem gewissen Stichtag begrenzt bis zum 50. Geburtstag. Ich habe einen CE vom Dezember 1983, den ich zu meinem 50. Geburtstag letztes Jahr verlängern musste. Wer aktuell und nach dem Stichtag im jahre 1999, den ich nicht wirklich kenne, die Fahrerlaubnis der Klasse CE erwirbt, muss diese allerdings nach jeweils 5 Jahren verlängern! Die Klasse C1E gilt neuerdings nur noch bis zum 50. Geburtstag und muss dann ebenfalls alle fünf Jahre verlängert werden!
Autor diodon-IV
 - 09. Juli 2014, 13:54:01
@ MMG:

Vielen Dank für Mühe und Beantwortung!
Autor Terek
 - 08. Juli 2014, 14:16:57
Danke für die zusätzlichen Infos. Das klingt doch weit weniger schlimm, als ich zuvor annahm.
Wenn man sich dann noch dran erinnert immer rechtzeitig den 90/5er einzureichen, bleiben nur noch absolute Luxusprobleme.
Autor MMG
 - 08. Juli 2014, 06:10:56
Zusätzliche Informationen

- Anlage 5 ZDV 43/2 ist absolut gleichwertiger Nachweis der DFE
- Angaben an ZMK bzgl. Angaben zur Dienstfahrerlaubnis 14 Tage vor Einsatz Reservedienstleistender
- Im Katastrophenfall auch Einsatz gem. ZDV 4372 Nr. 202 möglich
- Für Reservedienstleistende mit Ausland/Einsatzverwendung wird DFS erstellt
- Für Reservedienstleistende in besonderer Dienststellung mit mehr als 180 aktiven Diensttagen, Ausstellung DFS  Ausnahmsweise möglich

Die Bescheinigung der ZMK über die DFE ist ein halbes Jahr gültig.

Im Intranet Bw der ZMK gibt es dazu eine PPP.
Autor MMG
 - 07. Juli 2014, 20:16:27
@ulli:
Gefragt habe ich nicht.
Bei der RSU müsste der Passus bzgl. Katastrophenfall greifen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. Juli 2014, 20:13:38
Wahrscheinlich noch einen alten T3 mit Ottomotor.
Autor wolverine
 - 07. Juli 2014, 18:49:44
Haben die überhaupt Fahrzeuge? ???
Autor ulli76
 - 07. Juli 2014, 18:34:40
Ja, so isses: B ist unbegrenzt, CE und Co. müssen verlängert werden und teilweise auch mit MPU.

@MMG: Danke für die Info. So macht das ja durchaus Sinn. Ich nehme mal an, dass man dann auch der Einheit, bei der man üben und fahren will rechtzeitig Bescheid geben sollte, dass die diese Bescheinigung anfordern.
Hast du mal gefragt, wie das z.B. mit RSUlern funktioniert, die ja durchaus kurzfristig aktiviert werden.
Autor KlausP
 - 07. Juli 2014, 17:48:17
Jaaaa, ich hätte das "B" doch weglassen sollen ...  ::)
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. Juli 2014, 17:45:16
Zitat von: KlausP am 07. Juli 2014, 17:02:54
Neni, der war nie generell befristet, nur bei BCE muss analog zum Zivilführerschein mit 50 eine erneute Untersuchung gemacht werden (und dann alle 5 Jahre), deshalb ist auch nur BCE "befristet".

B gilt doch (noch) unbegrenzt. Wenn dann ist nur C(E) bzw. C1(E) befristet. Letzterer bis 50 Jahre, ebenso der bis 1999 erteilte 2er.
Autor MMG
 - 07. Juli 2014, 17:41:27
ZitatWo ist es denn der Unterschied zu einem aktiven Soldaten? Verliert dieser seine zivile Fahrerlaubnis, muß er dies doch auch melden. Mit entsprechenden dienstlichen Konsequenzen beim Unterlassen der Meldung...
Der bürokratische Mehraufwand bei RDL, welche den Führerschein verloren haben, war dagegen immens.



Autor KlausP
 - 07. Juli 2014, 17:02:54
Zitat von: schwarzbunt am 07. Juli 2014, 16:29:11
Ist keine Herausforderung, ich selbst brauche den dienstlichen FS nicht mehr.

Mich wundert nur, dass der S1 das Ding bislang ohne weiteres ausgegeben hat und ich damit auch dienstlich fahren konnte. Die Ersteller der Fahraufträge wußten schließlich auch, dass ich RDL war.

Das heißt, der dienstliche FS war schon immer befristet? Oder wurde das mal geändert? Werde S1 usw. beim nächsten Mal darauf hinweisen.

Neni, der war nie generell befristet, nur bei BCE muss analog zum Zivilführerschein mit 50 eine erneute Untersuchung gemacht werden (und dann alle 5 Jahre), deshalb ist auch nur BCE "befristet".
Autor schwarzbunt
 - 07. Juli 2014, 16:29:11
Ist keine Herausforderung, ich selbst brauche den dienstlichen FS nicht mehr.

Mich wundert nur, dass der S1 das Ding bislang ohne weiteres ausgegeben hat und ich damit auch dienstlich fahren konnte. Die Ersteller der Fahraufträge wußten schließlich auch, dass ich RDL war.

Das heißt, der dienstliche FS war schon immer befristet? Oder wurde das mal geändert? Werde S1 usw. beim nächsten Mal darauf hinweisen.