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Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. Juli 2014, 17:45:16Wenn dann ist nur C(E) bzw. C1(E) befristet. Letzterer bis 50 Jahre, ebenso der bis 1999 erteilte 2er.
Zitat von: KlausP am 07. Juli 2014, 17:02:54
Neni, der war nie generell befristet, nur bei BCE muss analog zum Zivilführerschein mit 50 eine erneute Untersuchung gemacht werden (und dann alle 5 Jahre), deshalb ist auch nur BCE "befristet".
ZitatWo ist es denn der Unterschied zu einem aktiven Soldaten? Verliert dieser seine zivile Fahrerlaubnis, muß er dies doch auch melden. Mit entsprechenden dienstlichen Konsequenzen beim Unterlassen der Meldung...Der bürokratische Mehraufwand bei RDL, welche den Führerschein verloren haben, war dagegen immens.
Zitat von: schwarzbunt am 07. Juli 2014, 16:29:11
Ist keine Herausforderung, ich selbst brauche den dienstlichen FS nicht mehr.
Mich wundert nur, dass der S1 das Ding bislang ohne weiteres ausgegeben hat und ich damit auch dienstlich fahren konnte. Die Ersteller der Fahraufträge wußten schließlich auch, dass ich RDL war.
Das heißt, der dienstliche FS war schon immer befristet? Oder wurde das mal geändert? Werde S1 usw. beim nächsten Mal darauf hinweisen.