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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatBisher werden die in Friedenseinsätzen Gefallenen überführt und auf Kosten der Bundeswehr beerdigt sowie die Grabstelle, je nach Satzung für 25 oder 30 Jahre, bezahlt. Für die Grabpflege sind jedoch allein die Angehörigen zuständig. Selbstverständlich hat die Familie das Recht zu entscheiden, wo die Gefallenen beerdigt werden sollen, und selbstverständlich hat sie das Vorrecht, sich um das Grab zu kümmern. Falls die Familie dazu jedoch nicht in der Lage ist oder es wünscht, sollte der Staat diese Aufgabe auf Dauer übernehmen.
ZitatDer Autor ist Präsident des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge und Präsident a. D. des Berliner Abgeordnetenhauses.
Zitat3. Anlage und Pflege der Gräber
Das zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) mietet einen ortsüblichen Begräbnisplatz (grundsätzlich Reihengrab) für die ortsübliche Liegezeit und sorgt für die Grabpflege während der Liegezeit.