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Zitat von: Soldat500 am 09. Juli 2014, 20:23:11Stimmt das, oder gab es da Änderungen zwischen 2000 und 2009?
ZitatDie Tätigkeit auf diesem Dienstposten habe ich ab Versetzung wahrgenommen. Befördert worden und in A13 eingewiesen bin ich aber erst 8 Monate später.Ah soooo. Das ist ja eine ganz normale Sache, der Beförderungsstau. Und nein, die Zeit kann nicht ab Versetzungsdatum gerechnet werden. Die ZPersBearbSt ist immer bemüht, eine Versetzung vor L-Term hinzubekommen, aber wenn das Leistungsbild (sorry) im Leistungsvergleich mit allen anderen Kandidaten keine andere Wahl lässt, kommen schon mal Beförderungen nach dem L-Term vor, die dann nicht ruhegehaltsfähig sind.
Zitat
... Eine "Herunterdotierung" des Dienstpostens auf A11 ist in der Versetzung aber nicht vermerkt. Auch steht im Feld "verfügbare Planstelle" der Versetzungsverfügung kein Vermerk.
ZitatHat ein Berufssoldat die Dienstbezüge seines letzten Dienstgrades vor dem Eintritt in den Ruhestand nichtDa wird es an den Dienstbezügen festgemacht, nicht am ausgeübten Amt. Vielleicht gibts da ja noch andere Quellen, weil dein Bekannter ja meint, er bekomme dies aufgrund der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten.
mindestens zwei Jahre erhalten, so sind nur die Bezüge seines vorletzten Dienstgrades ruhegehaltfähig, wenn
die Dienstbezüge des letzten Dienstgrades nicht der Eingangsbesoldungsgruppe seiner Laufbahn entsprechen.
ZitatDemnach wäre ja die Tätigkeit auf der Planstelle (seit 2006) länger als 2 Jahre erfolgt und das Ruhegehalt müßte nach A13 berechnet werden.Eine Tätigkeit auf einer Planstelle kann man nicht wahrnehmen, weil die Planstelle die Besoldung darstellt.