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Autor KlausP
 - 10. Juli 2014, 19:24:31
Übrigens müssen Sie dann auch Ihre Signatur ändern, weil Sie mit der Entlassung nach § 55 (5) SG neben allen anderen Ansprüchen auch Ihren Dienstgrad verlieren ...
Autor grenfwdl
 - 10. Juli 2014, 19:12:50
Also um das mal klar zu stellen...der grund für dir entlassung sind andere die nicht so weit zurück liegen.ich muss auch hier nicht weiter darauf eingehen weil das keinen was angeht und auch nix mit meiner frage zu tun hat.und zum thema hartz4...ich habe dann einen job wenn ich raus gehe aus der bundeswehr.meine frage wurde ja schon beantwortet also finde ich das dass thema geschlossen werden kann.vielen dank für die antworten.
Autor Iceman81
 - 10. Juli 2014, 17:21:22
Muss er doch am Ende selber wissen, in seinem Lebenslauf macht sich das auf jedenfall auch schonmal Prima, steigert auf jedenfall die Chancen früher oder später nicht von Hartz IV zu leben ungemein.
Autor KlausP
 - 10. Juli 2014, 17:17:30
Ich würde meinem Chef ja auch dringend davon abraten. Aber entweder da war im Mai in der Richtung Diszi schon was im Busche oder der TE hat sich in der Zwischenzeit einen dicken Klops geleistet und eben auf die Entlassung auf Biegen und Brechen hingearbeitet.
Autor wolverine
 - 10. Juli 2014, 17:13:51
Ein Chef, der so etwas mitmacht, wäre eine glatte Fehlbesetzung. Immerhin muss das Dienstvergehen gerichtsfest dokumentiert und festgestellt werden. Eine bloße Gefälligkeit kann ich mir da nicht vorstellen; ich würde auch keinen kennen, der so eine Eselei mitmacht  (hoffe ich zumindest).
Autor KlausP
 - 10. Juli 2014, 17:10:27
Zitat von: Flexscan am 10. Juli 2014, 17:06:38
Ganz einfach.
Scheint wohl froh zu sein den loszuwerden...

Dann hoffe ich dass dem TE  bewusst ist, dass er sich mit Entlassung nach 55 (5) bei der Bundeswehr nicht wieder zu bewerben braucht, falls das ein "Gefälligkeitsantrag" gewesen sein sollte - den Eindruck habe ich nämlich.
Autor Flexscan
 - 10. Juli 2014, 17:06:38
Ganz einfach.
Scheint wohl froh zu sein den loszuwerden...
Autor KlausP
 - 10. Juli 2014, 17:03:47
Zitat von: wolverine am 10. Juli 2014, 14:54:24
Zitat von: Thomasfwdl am 10. Juli 2014, 12:00:17
Also es steht paragraph55 absatz 5 soldaten gesetz drauf.
Naja, andere Voraussetzungen hat der Absatz ja nicht.

Mit dem "recht flott" meinte ich die Zeit zwischen Mai, als er nach Entlassungsmöglichkeiten nach der Probezeit angefragt hatte und dem jetzigen Antrag auf 55 (5). Da würden mich die wirklichen Hintergründe für den Antrag das Chefs mal interessieren.
Autor wolverine
 - 10. Juli 2014, 14:54:24
Zitat von: Thomasfwdl am 10. Juli 2014, 12:00:17
Also es steht paragraph55 absatz 5 soldaten gesetz drauf.
Naja, andere Voraussetzungen hat der Absatz ja nicht.
Autor KlausP
 - 10. Juli 2014, 14:47:19
Dann ging das aber mit dem Antrag auf 55 (5) recht flott ... ::)
Autor wolverine
 - 10. Juli 2014, 13:09:31
Wäre mit einem Dienstvergehen und "Untragbarkeit" auch die schlechteste aller denkbaren Varianten.
Autor grenfwdl
 - 10. Juli 2014, 12:48:06
Nein da habe ich NNatürlich nicht drauf hin gearbeitet. ..
Autor KlausP
 - 10. Juli 2014, 12:45:04
Zitat von: Thomasfwdl am 10. Juli 2014, 12:41:21
Meinte damit ob man bevor dir entlassung wieder in der kompanie ankommt oder ob man erst ausgekleidet wird wenn die entlassung da ist?

Verstanden. Dann gilt nach wie vor:

ZitatKeine Ahnung, wie das bei Ihnen abläuft. Fragen Sie Ihre Vorgesetzten.

Ich hab mir mal Ihre Beiträge von Mai reingezogen. Haben Sie eigentlich jetzt auf die fristlose Entlassung gezielt "hingearbeitet"?  ::)
Autor grenfwdl
 - 10. Juli 2014, 12:41:21
Meinte damit ob man bevor dir entlassung wieder in der kompanie ankommt oder ob man erst ausgekleidet wird wenn die entlassung da ist?
Autor wolverine
 - 10. Juli 2014, 12:40:16
Ich denke er meint nach der Entlassung.

Nein; Sie werden nicht nach der Entlassung ausgekleidet.