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Autor Ralf
 - 11. Juli 2014, 09:52:10
Welche Verpflichtungszeit?
Um eine Vollzeitmaßnahme handelt es sich nicht? Weil dann wärst du ja freigestellt vom militärischen Dienst.
Autor Im_Not_a_Guest
 - 11. Juli 2014, 09:33:12
Guten Morgen liebe Kameraden,

ich habe folgendes Anliegen und zwar : Habe ich mich für eine BFD Maßnahme (Bürokauffman im Handwerk) angemeldet. Diese beginnt nun bald und kurz vorher werde ich an einem neuen Dienstort versetzt. Gewollt muss ich sagen, denn der Standort ist in der Nähe der Schule. Allerdings wurde mir bei meinem "Truppenpraktikum" dann gesagt das meine neue Einheit sehr oft auf Übung sein wird.
Meine alte Einheit hat die Maßnahme genehmigt aber kann die Neue jetzt sagen "Nö ist nicht!" .. ?

Ich meine man hat doch einen Anspruch darauf oder nicht? Wenn ich diese Maßnahme jetzt nämlich nicht beginne verfällt dieser sozusagen da ich noch nciht weiß ob ich verlängern mag.
Kennt sich da jemand vielleicht mit den Vorschriften aus oder hatte jemand mal so einen ähnlichen Fall?

Über antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit Kameradschaftlichen Grüßen