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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 13. Juli 2014, 12:47:07
Liebe Ulli,
Genau.

Der TE dürfte die übliche Belehrung nach 20 6 unterschrieben haben - eben der Reminder an die gesetzlichen Pflichten in dem Bereich. Dies ist keine Besonderheit einer Entlassung nach 55, da der TE aber vieles nicht verstanden hat, bin ich nicht drauf eingestiegen.
Seine Krankengeschichte ist zwar Arztsache und vertraulich zu behandeln, aber eben nicht VS.

D. h. er kann diese problemlos veröffentlichen.
Autor ulli76
 - 12. Juli 2014, 21:35:11
Sagt mal- an sich unterschreibt man bei der Entlassung doch nur, dass man weiterhin über Dienstgeheimnisse Stillschweigen zu wahren hat.

Viele Gründe, wegen derer man entlassen wird, fallen doch gar nicht da drunter?
Autor wolverine
 - 12. Juli 2014, 21:17:11
Natürlich kann man sich auch im Verwaltungsprozess vergleichen. Dann wird ja nicht geurteilt sondern die Klage für erledigt erklärt und der Vergleich protokolliert.
Aber hier möchte der Kläger mehr als ihm gesetzlich zusteht selbst wenn er den Prozess gewinnen würde. Und das wird nicht funktionieren.
Autor F_K
 - 12. Juli 2014, 20:43:19
Du bist kein Soldat.
Und einen Vergleich gibt es bei einer Anfechtungsklage nicht.
Autor Soldat X
 - 12. Juli 2014, 14:46:22
Richtig. Ich bin kein Soldat mehr, mir steht in dieser Situation auch kein Reservistenstatus zu, jedoch ist es meine innerlich Einstellung und ich habe bisher eine Bewerbung in meinem Leben verfasst. Diese ging 2009 an die OPZ-Köln.

Ich bin Soldat!

Als pathetisch würde ich meine Schreibweise nicht unbedingt bezeichnen, da es sich wie gesagt um eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit handelt. Ich habe in den letzten zwei Jahren fast täglich versucht durch verschiedenste Medien schlauer zu werden, mit vielen Menschen schemenhaft über meine Geschichte gesprochen und vieles dazu gelernt. Dies beinhaltet unteranderem, die Zuarbeit für meinen Anwalt. Man kann nicht alles wissen und auch nicht ständig an alles denken, so machte sich meine Zuarbeit schon bezahlt und sicherlich ersetzt dies auf keinen Fall einen Anwalt. Es hilft mir allerdings selbst sehr die Dinge zu verstehen.

Was die Hilfestellung hier im Forum angeht, es hilft auf jeden Fall. Auch wenn es, wie in jedem Forum Menschen gibt, die zu nüchtern sind und auch mal den Finger auf eine Wunde legen. What ever!

Die Frage steht nach wie vor, gibt es jemanden, der zu Unrecht entalssen wurde und eine Wiedereinstellung erfahren hat? Jemand, der auf diesem Gebiet bewandert ist oder sich nach solcher Story mit der endgültigen Trennung vom Dienstherren auskennt und dabei vielleicht das ein oder andere Bonbon erhalten hat.

Mir ist bewusst, dass die Bundeswehr kein Unternehmen im freien wirtschaftlichen Sinne ist. Aber selbst hier kann es bestimmt Möglichkeiten der Versöhnung geben und extraordinäre Wege.

Eine abstrakte Frage konkretisiert ;)
Autor wolverine
 - 12. Juli 2014, 13:36:21
Das ändert sich doch nicht dadurch, dass man statt der ersten die dritte Person nutzt. Entweder man erklärt eine Rechtsfrage abstrakt oder konkret am Einzelfall. Für Letzteres müsste ich eine Rechnung schreiben. Ich darf das nämlich .... :D
Autor Elvis22
 - 12. Juli 2014, 13:29:03
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2014, 12:30:06
Man kann seine Geschichte auch schildern, ohne so pathetisch in der 3.Person von sich zu schreiben "Nehmen wir an, dass Soldat X " "So wandte sich jener Soldat" usw usw

Stichwort verbotene Rechtsberatung. Da kann das schon durchaus sinn machen...
Autor wolverine
 - 12. Juli 2014, 13:26:09
Materieller Schadensersatz ist relativ einfach (auch wenn jetzt wieder nicht kommt was Sie hören möchten): Nehmen Sie den Tag X wenn sich Ihre Entlassung als rechtswidrig erweist und den Tag der Entlassung. Dann gucken Sie was Ihnen zwischen diesen beiden Tagen als reiner wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Also keine Konjunktive, was hätte sein können sondern rein faktisch. Das sind monatliche Bezüge und Urlaub. Beförderung/ Erfahrungsstufen sofern hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Davon zieht man ersparte Aufwendungen ab (darum z. B. KeinTG weil man ja auch nicht getrennt war). Und das ist Ihr materieller Schaden, der ersetzt wird.

Zur Laufbahn: Es gibt garantiert Fälle, wo ein Anwärter in der Ausbildung/ ZAW zwei Jahre unverschuldet erkrankt ist. Dafür gibt es bestimmt ein Verfahren, wie dieser Soldat laufbahntechnisch einzugruppieren ist. Genau so würden Sie wieder eingruppiert.

Das alles unter der Prämisse, dass Sie den Prozess gewinnen. Und PKH wird genau so gewährt, wie ich es Ihnen beschrieben habe. Fragen Sie ruhig Ihren Anwalt und zitieren Sie wenn er es anders erklärt!
"Nicht völlig aussichtslos" ist Ihr Verfahren zum Zeitpunkt der PKH-Gewährung; nicht mehr und nicht weniger.

Zum Rechtsbeistand bei der Anhörung: Alles, was Sie beschreiben mag so gewesen und sogar nachvollziehbar sein. Trotzdem war es letztlich Ihre Entscheidung auf den Rechtsbeistand zu verzichten. Jeder von uns hat vielleicht schon Entscheidungen getroffen, die er hinterher bereut hat weil erzürnt jung oder zu unerfahren war. Trotzdem bleibt es die eigene Entscheidung. That's it.
Autor Ralf
 - 12. Juli 2014, 12:30:06
ZitatIch bin Soldat
Nein, du warst Soldat.
Man kann seine Geschichte auch schildern, ohne so pathetisch in der 3.Person von sich zu schreiben "Nehmen wir an, dass Soldat X " "So wandte sich jener Soldat" usw usw, zumal sich mir wirklich nicht erschließt, was du genau hier wissen willst, wenn du bereits einen Rechtsbeistand hast, der dich vertritt. Dieser kennt alle Fakten und kann dir sicherlich richtigere Antworten geben, als in einem online-Forum mit nur einem Bruchteil der Informationen.
Die Frage wäre zum Zeitpunkt der Anhörung sinnvoll gewesen, ob du einen Rechtsbeistand heranziehen solltest. Aber das hast du ja bereits selbst erkannt.
Autor Soldat X
 - 12. Juli 2014, 12:08:13
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2014, 11:15:29
Vorher finden aber Anhörungen statt. Auch hier kann man bereist sich einen Rechtsbeistand holen.

"Sie brauchen keinen Anwalt und dieser wird Ihnen rein gar nichts nützen!" Antwort des Hauptmanns B, nicht nur von ihm sondern auch von Hauptmann H. Man hielt es nämlich für nötig mich von Hauptleuten gleichzeitig während des Verhöres zu bearbeiten und diese Antwort erhielt ich immer wieder.

Irgendwann glaubt man diesen Mist! Das einzige an was Menschen glauben können, ist der liebe Gott. Ansonsten sollte man seinen ursprünglichen Gedanken festhalten und ich hätte ir damals Rechtsbeistand nehmen sollen.

Hätte, wäre, wenn...
Autor Soldat X
 - 12. Juli 2014, 12:03:49
Vielleicht habe ich etwas dick aufgetragen, ok...sehe ich ein. Jedoch sollte Ihnen dann der Entscheidungsprozess über eine PKH klar sein. Sie haben es selbst geschrieben, es geht um das Recht des Einzelnen, wobei eine Erfolgsaussicht hier genauso entscheidend ist, wie die Mittellosigkeit des Klägers.

Ich erwarte keine Zauberei und denke auch, dass mein Anwalt alles andere als ein Magier ist. Jedoch habe ich Vertrauen und hoffe auf Einsicht auf Seiten des Beklagten. Ehrlich gesagt strebe ich eine Art Vergleich an. Da es kompletter Unsinn ist, mich weiter wie vor zwei Jahren zu beschäftigen. Kosten- und Zeitaufwand stehen in keinem Verhältnis, nicht für die BW noch für mich. Meine erneute Ausbildung würde dem Gegenwert eines Einfamilienhauses entsprechend, wieder! Daher nicht um jeden Preis, Laufbahnwechsel und Verwendungswechsel.

Ich bin Soldat, dieses Handwerk verlernt man einfach nicht, doch bin seit dieser Geschichte menschlicher denn je. Die Sicht und mein Stand zur BW haben sich stark geändert, verständlich wie ich denke.

Sie haben das Thema Schadensersatz auf der materiellen Ebene angeschnitten, was kann Anwalt hier "rausholen". In welchen Dimensionen beläuft sich solches Verfahren?

Ich würde gern mehr und Details preisgeben, jedoch habe ich eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben und gefährde sicherlich nichts zusätzlich. Nur glauben sie mir, diese ganze Geschichte grenzt an eine absolute Frechheit und mehrere Versuche es zu vertuschen sind klar erkennbar, die Akten sind auf einmal urplötzlich unvollständig und meine G-Akte ist bis heute nicht auffindbar. Zum Glück habe ich den Großteil als Kopie in der Ausfertigung für den Soldaten beim Anwalt eingereicht.

Vielen Dank für die Diskussionsteilnahme :)
Autor wolverine
 - 12. Juli 2014, 11:42:57
Zitat von: Soldat X am 12. Juli 2014, 11:34:08
Ein Prozesskostenhilfeantrag an einem Verwaltungsgericht gestattet zu bekommen grenzt an "fast" komplette Klarheit des Falles,
Das ist Unsinn; Voraussetzung für PKH sind Mittellosigkeit und "keine völlige Aussichtslosigkeit des Falles". Man bekommt die PKH relativ schnell und sie ist nur ein geringes Präjudiz. Sonst könnten arme Leute nie ihr Recht einklagen.

Zum Rest: Ich habe hier sehr nüchtern die Möglichkeiten aufgezeigt und arbeite weder für die Bw noch für den Bw-Verband. Jura ist zum großen Teil Handwerk und nur zu einem kleinen Teil Kunst. Zaubern kann regelmäßig keiner. Aber vielleicht sind Sie ja an den Zauberkünstler geraten....
Wenn nicht: Was nicht geht, geht halt nicht.
Autor Soldat X
 - 12. Juli 2014, 11:34:08
kurz zu den Kommentar mit den sogenannten Speziallisten auf dem Gebiet des Wehrrechts. Alles Anwälte die ich durch den Bundeswehrverband gefunden habe, jeder ein Reservist und schon beim lesen des Entlassungsschreibens und deren Gesichtsausdruck, war mir klar..."Du bist hier falsch!". Und das Wörtchen "Beratungshilfe" fiel hier nicht einmal. Komplette Nullen diese Männer und den Stand ihres Berufs gegen Bares getauscht!

Im Bundeswehrverband bin ich selbst nicht gewesen, eine Mitgliedschaft ist immer aus banalen Gründen nicht zu Stande gekommen.

Rechtsschutzversicherung hatte ich zu jenem Zeitpunkt auch nicht für Arbeitsrecht. Und plötzlich sagte mir ein Anwalt zu, mit seiner eigenen kleinen Kanzlei..."er würde es auf jeden Fall probieren!" Beratungshilfe hieß das Stichwort und schnelles Vertrauen meinerseits, weil mir schon nach seinem ersten Schreiben klar war, der Mann hat es wirklich drauf.

Ein Prozesskostenhilfeantrag an einem Verwaltungsgericht gestattet zu bekommen grenzt an "fast" komplette Klarheit des Falles, weil man übernimmt auf keinen Fall die Kosten für Anwalt, Gericht und Richter, wenn man sich den Betrag nicht auf der Seite des Beklagten zurückholen kann. Die Chancen stehen verdammt gut, nur halte ich mich innerlich noch bedeckt, um einfach nicht im Fall der Fälle enttäuscht zu werden.

Warum stellte ich diese Frage hier ins Internet, weil ich einfach weiterhin etwas Zuarbeit gegenüber meinem Anwalt leisten möchte, wie auch schon in den vergangenen zwei Jahren und so durchstöberte ich gefühlt das ganze Internet nach vergleichbaren Fällen, Urteilen und telefonierte mit diversen Kanzleien. Ich lege mein berufliches Schicksal nicht blind in die Hände eines Mannes, den ich "dafür bezahle"!

Daher die Eigeninitiative. Gleichzeitig ist es mal wieder erschreckend, wie stumpf...tolles Wort aus alten Zeiten in Uniform...mancher hier agiert. Dann wird man also einfach wieder in den Topf geschuppst und soll weitermachen, als wenn nichts war...ohne mich! Nicht nach dieser Geschichte und allem was damit in jedem Lebensbereich verbunden war. Weil den Stress und allein aufgrund der Tatsache, dass mir zwei Jahre fehlen...ich schon einiges weiter wäre auf der Schulter und meine Ausbildung fast abgeschlossen...eigentlich wollte ich nun an einem Berufssoldaten arbeiten und ,,treu/ vorbildlich dienen".

Also wer kann aus eigener Erfahrung berichten??? Wer kennt jemanden, der jemanden kennt, der widerrum jemanden kennt?

Ich gehe gern zurück, doch nicht um jeden Preis. Ich bin wieder komplett fit, mental wie physisch. Jedes DU-Verfahren würde scheitern und direkt auf dem Schreibtisch meines Rechtsvertreters landen.

Es ist erschreckend, was man als junger Dienstgradanwärter mit sich machen lässt, nur weil man selbst noch die "grüne" Brille trägt und ein Hauptmann sagt, sie müssen...jetzt weiß ich mittlerweile, müssen tue ich in solchen Fällen erst einmal gar nichts! Und unterschreiben würde ich auch nur noch die Hälfte.
Autor wolverine
 - 12. Juli 2014, 11:27:00
Immer die Kirche im Dorf lassen. Ein Beratungsschein bringt grob 80/90 € und jeder soll für sich entscheiden wie lange er dafür bereit ist zu arbeiten. Steuern, Sozialabgaben, Anwaltsversorgungswerk und evtl. Miete und Sekretärin müssen nämlich vom Arbeitstag bezahlt werden. Wenn aber ein Anwalt den Job übernimmt, hat er ihn auch vollständig und nach allen Regeln der Kunst zu bearbeiten. Schließlich haftet er dann auch komplett mit seinem ganzen Vermögen für jedes verschuldete Versäumnis.
Und ich weiß auch nicht was ein zweit oder drittklassiger Anwalt ist. Natürlich gibt es unterschiedliche Examensnoten und die sprechen auch für eine gewisse Sorgfalt und Begabung. Aber es hat auch schon ein Viererjurist gegen einen Prädikatsjuristen gewonnen. Und hauptsächlich maßgeblich ist natürlich der Fall. Wenn man "im Recht" ist, ist es für alle Seiten leichter als wenn es überall diffuse Versäumnisse gibt und keiner seine Angaben sauber dokumentiert hat und belegen kann.

Für den Fall hier tut das aber nichts zur Sache: Entweder war die Entlassung des Fragestellers rechtmäßig oder nicht; das wird das Gericht feststellen. Sein Klageantrags wird eine Anfechtungsklage gegen die Entlassungsverfügung sein. Und nur der wird entschieden. Und bei Erfolg gilt die Entlassung halt als "nicht existent".
Wenn er jetzt sagt, dass er gar nicht mehr zurück möchte (wegen was auch immer) wird das Gericht sofort das Verfahren einstellen weil das Klageziel ja nicht mehr verfolgt wird. Dann wird nur noch wegen der Kosten entschieden.
Umstellen auf Schadensersatz (sog. Fortsetzungsfestellung zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses) führt dazu, dass nur geguckt wird ob bei der Entlassung rechtsfehlerhaft gehandelt wurde. Den Schadensersatz fordert man dann in einem nächsten Verfahren und auch der wird auch ausschließlich materiellen Schadensersatz bringen und nicht das, was der Fragesteller sich hier erhofft.
Autor Ralf
 - 12. Juli 2014, 11:15:29
Vorher finden aber Anhörungen statt. Auch hier kann man bereist sich einen Rechtsbeistand holen.